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Erfahrung schafft Vertrauen

Update zum Mindestlohngesetz – aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen

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Die Situation
Seit dem 1. Januar 2015 gilt das Mindestlohngesetz (MiLoG). Es enthält neben Regelungen zum Mindestlohn auch Bestimmungen zu Arbeitszeitkonten, Aufzeichnungspflichten, Auftraggeberhaftung und Ausschlussfristen. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz werden mit Bußgeldern geahndet und können auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Inzwischen gibt es zahlreiche Urteile von Arbeits- und Landesarbeitsgerichten zum Mindestlohngesetz, juristische Kommentare sowie Ausführungen von Bundesregierung, Zoll, Rentenversicherung und Bundesarbeitsministerium. Die Hauptzollämter führen bereits Mindestlohnkontrollen durch. Zum 1. August 2015 ist eine neue Verordnung zu den Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz in Kraft getreten.

In unserem Seminar stellen wir zum einen die aktuellen Entwicklungen dar und beschäftigen uns zum anderen mit den grundlegenden Fragen zum Mindestlohngesetz. Wer ist ehrenamtlich tätig und fällt nicht unter das MiLoG? Welche Praktikanten haben einen Anspruch auf den Mindestlohn? Wie ist Bereitschaftsdienst zu vergüten? Werden Zuschläge, wie Nachtdienstzuschläge oder Wechselschichtzuschläge, auf den Mindestlohn angerechnet? Können Weihnachts- und Urlaubsgeld angerechnet werden? Muss ausländischen Gastärzten der Mindestlohn gezahlt werden? In diesem Seminar widmen wir uns unter anderem der Beantwortung dieser Fragen. Einen besonderen Schwerpunkt legen wir auf die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf gemeinnützige Einrichtungen der Sozialwirtschaft sowie auf Krankenhäuser. In diesen Einrichtungen werden viele Praktikanten, geringfügig Beschäftigte und „ehrenamtlich Tätige“ beschäftigt. Wir stellen dar, was bei diesen Beschäftigungsgruppen zu beachten ist. Wir weisen Sie auch darauf hin, welche Aufzeichnungspflichten Sie nach dem Mindestlohngesetz zu beachten haben.

Seminarinhalte

  • Einführung in das Mindestlohngesetz
  • Begriffe des Mindestlohngesetzes: Wer ist Praktikant?
    Wer ist ehrenamtlich tätig?
  • Auswirkungen auf geringfügig Beschäftigte
  • Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz
  • Welche Zuschläge können angerechnet werden?
  • Vergütung des Bereitschaftsdienstes
  • Anforderungen an das Arbeitszeitkonto nach dem Mindestlohngesetz
  • Können Urlaubs- und Weihnachtsgeld angerechnet werden?
  • Neugestaltung/Anpassung von Arbeitsverträgen unter Berücksichtigung des Mindestlohngesetzes
  • Ausschlussfristen des Mindestlohngesetzes
  • Wie laufen Mindestlohnkontrollen ab und was sollten Arbeitgeber hierbei beachten?
  • Welche Folgen haben Verstöße gegen das Mindestlohngesetz?
  • Das Verhältnis des MiLoG zu anderen Lohnuntergrenzen
  • Haben ausländische Gastärzte einen Anspruch auf den Mindestlohn?

Zu all diesen Punkten stellen wir, soweit vorhanden, die aktuelle Rechtsprechung und andere aktuelle Entwicklungen sowie die Ausführungen von dem Bundesarbeitsministerium, der Deutschen Rentenversicherung und dem Zoll dar.

Zielgruppe

Geschäftsführer, Vorstände von Vereinen und Stiftungen, Personalleitungen, Mitglieder von Aufsichtsräten, Mitarbeiter von Personalabteilungen

Referent(en)

Golo Busch
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dorothee Cordes
Rechtsanwältin

Ort

Münster

Kosten

175,- zzgl. MwSt.

Termine

25.01.2016
09:30 Uhr - 14:00 Uhr
sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
48147
Deutschland