Beschäftigung bei gemeinnützigen Vereinen zwischen Mindestlohngesetz, geringfügiger Beschäftigung und Ehrenamt
Die Situation
Die Arbeit in gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen setzt neben ehrenamtlichen Mitarbeitern immer stärker auch den Einsatz von angestelltem Personal voraus. Häufig geschieht dies in Form von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, sog. Mini- und Midi-Jobs (450,- € bzw. 850,- €).
Durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) sind dabei die Risiken für die Geschäftsführer bzw. Vereinsvorstände deutlich gestiegen; auch im gemeinnützigen Bereich gibt es keine grundsätzlichen Ausnahmen vom gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn.
Die Teilnehmer erhalten einen systematischen Überblick über alle rechtlichen Aspekte eines Arbeitsverhältnisses, die Steuerfreibeträge des Einkommensteuergesetzes, die rechtlichen Möglichkeiten der Zahlung von Aufwandsentschädigungen
sowie die Abgrenzung zwischen ehrenamtlicher Tätigkeit, selbständiger Tätigkeit und einem Arbeitsverhältnis.
In Bezug auf die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse werden die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen, Berechnungsgrundlagen des Mindestlohnes und zu berücksichtigende Zeiten erläutert.
Seminarinhalte
- Formen der Mitarbeit und Vergütung in Vereinen
- Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf gemeinnützige Körperschaften
- Regelung ehrenamtlicher Tätigkeit im MiLoG?
- Abgrenzung Arbeitnehmer – freier Mitarbeiter (Statusfeststellung)
- Definition „ehrenamtliche Tätigkeit“
- Ehrenamtliche/freiwillige Mitarbeit in Abgrenzung zur abhängigen Beschäftigung
- Steuerfreibeträge für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher und Betreuer
- Ehrenamtsfreibetrag
- Darstellung der aktuellen Rechtsprechung
- Was sind Auslagenpauschalen?
Zielgruppe
Vorstände, Aufsichtsorgane und Geschäftsführung von gemeinnützigen Vereinen und Verbänden sowie Stiftungen.
Referent(en)
Agnes Lisowski
Rechtsanwältin
Ort
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster
Kosten
260,- € zzgl. MwSt
Termine
09:30 Uhr - 16:30 Uhr