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Erfahrung schafft Vertrauen

Minijob im Mahlzeitendienst

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Die Situation

Zahlreiche gemeinnützige Körperschaften beschäftigen in Ihren Diensten und Einrichtungen, insbesondere im Bereich Fahrten- und Mahlzeitendienste, geringfügig Beschäftigte. Den Teilnehmern wird die Rechtsprechung der Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit zu dieser Thematik präsentiert. Die Unsicherheit wird durch das Mindestlohngesetz (MiLoG), welches zum 1. Januar 2015 in Kraft tritt, noch vergrößert. Das MiLoG gilt auch für Minijobber. Das MiLoG gilt nicht für ehrenamtlich Tätige. Unklar ist, was unter „ehrenamtlich Tätigen“ verstanden wird. Die Voraussetzungen des MiLoG werden umfassend dargestellt. Bei zahlreichen Betriebsprüfungen wird festgestellt, dass durch nicht abgebaute Arbeitszeitguthaben, Einmalleistungen, Zusatzleistungen oder dem Nichtvorliegen der Voraussetzungen des Übungsleiterfreibetrages die geringfügige Beschäftigung verlassen wird und der Mitarbeiter im Bereich der Gleitzone beschäftigt wird. Dies kann zu erheblichen Nachzahlungen gegenüber der Deutschen Rentenversicherung und der Finanzverwaltung führen. Um geringfügig Beschäftigte gerade bei steuerbegünstigten Körperschaften (kosten-) optimal einzusetzen, sind umfassende Kenntnisse der arbeitsrechtlichen, lohnsteuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen erforderlich. Häufig gehen Träger fehlerhaft davon aus, dass sie ehrenamtliche Mitarbeiter einsetzen. In Unkenntnis der sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben werden diesen vermeintlichen „ehrenamtlichen“ Mitarbeitern geringe Stundenvergütungen gezahlt, die in der sozialversicherungsrechtlichen Bewertung zu einer abhängigen Beschäftigung und zur Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes führen.
 

Seminarinhalte

  • Mindestlohngesetz und Minijobber
  • Sozialversicherungsrechtliche Grundlagen
  • Darstellung der Geringfügigkeitsrichtlinien
  • Ermittlung des Arbeitsentgelts
  • Bewertung von einmaligen Einnahmen
  • Umgang mit Zeitguthaben
  • Übungsleiter-Freibetrag/Ehrenamtsfreibetrag und geringfügige Beschäftigung
  • Steuerfreie Arbeitgeberleistungen
  • Arbeitsrechtliche Grundlagen (u.a. Arbeit auf Abruf)
  • Abgrenzung Ehrenamt von abhängiger Beschäftigung
  • ehrenamtlich Tätige nach dem Mindestlohngesetz
  • Tarifvertragliche Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung
  • Aktuelle Rechtsprechung
  • Betriebsprüfung und Zoll: Was dürfen Prüfer und Zoll?
 

Wann empfehlen wir Ihnen dieses Seminar?

Wir empfehlen Ihnen das Seminar, wenn Sie als gemeinnütziger Träger regelmäßig geringfügig Beschäftigte in Fahrten- und Mahlzeitendiensten einsetzen und aufgrund der schlechten Refinanzierbarkeit dieser Dienste kostenoptimal arbeiten müssen.

 

Hinweise

Buchung des Seminars nur über die apetito Akademie möglich:
Bonifatiusstraße 305
48432 Rheine
Tel: 05971 799 - 9390
Fax: 05971 799 - 7202
E-Mail: besucher@apetito.de
www.apetito.de

 

Zielgruppe

Vorstände, Geschäftsführer/-innen, Personalleiter/-innen, Personalsachbearbeiter/-innen

Referent(en)

Golo Busch
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ort

Münster

Kosten

195,- zzgl. MwSt.
125,- zzgl. MwSt. für apetito Kunden

Termine

12.03.2015
09:00 Uhr - 17:00 Uhr
sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
48147
Deutschland