Umgang mit erkrankten Mitarbeitern
Die Situation
Zahlreiche Arbeitgeber haben Arbeitnehmer, die langzeiterkrankt oder häufig für kurze Zeiträume arbeitsunfähig sind. Die Arbeitsunfähigkeiten führen zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen.
Wenn Arbeitnehmer in einem Jahr länger als sechs Wochen erkrankt sind, schreibt § 84 SGB IX ein sogenanntes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) vor. Mit Hilfe eines BEM soll ermittelt werden, wie künftige Arbeitsunfähigkeiten vermieden werden können. Ohne die Durchführung des BEM wird eine krankheitsbedingte Kündigung in der Regel von Arbeitsgerichten für unwirksam erklärt.
An krankheitsbedingte Kündigungen stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen. Wir stellen Ihnen die aktuelle Rechtsprechung zu krankheitsbedingten Kündigungen dar.
In unserem Seminar vermitteln wir Ihnen Rechtssicherheit für den Umgang mit erkrankten Mitarbeitern. Wir erklären Ihnen u. a., was Sie bei der Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, der Durchführung von Wiedereingliederungen und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie bei krankheitsbedingten Kündigungen beachten müssen.
Seminarinhalte
- Arbeitsunfähigkeit
- Ärztliche Untersuchung
- Urlaubsansprüche bei Langzeiterkrankung
- Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Wiedereingliederung
- Krankheitsbedingte Kündigung
- bei häufigen Kurzerkrankungen
- bei Langzeiterkrankungen
- bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit - Kündigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern
- Umgang mit suchterkrankten Arbeitnehmern
- Beteiligung von Betriebsrat und MAV
- Aufhebungsverträge
- Aktuelle Rechtsprechung
Zielgruppe
Geschäftsführer, Vorstände von Vereinen und Stiftungen, Personalleitungen, Mitglieder von Aufsichtsräten, Mitarbeiter von Personalabteilungen
Referent(en)
Agnes Lisowski
Rechtsanwältin
Ort
Kosten
160,- € zzgl. MwSt
Termine
09:30 Uhr - 13:00 Uhr