Ärztliche Kooperationsverträge - Chancen und Risiken
Die Situation
Ärzte, die eine Kooperation eingehen wollen, haben die Wahl unter einer Vielzahl von Kooperationsformen. Zur Auswahl stehen die Berufsausübungsgemeinschaft, die Ärztepartnerschaft oder ein MVZ. Bei der Vertragsgestaltung sollte man die rechtlichen Fallstricke kennen, die ein juristischer Laie jedoch kaum überblicken kann. Durch das in 2016 in Kraft getretene Antikorruptionsgesetz bestehen zudem gefährliche strafrechtliche Risiken.
Seminarinhalte
- Die Wahl der richtigen Kooperationsform
- Berufsausübungsgemeinschaft (früher: Gemeinschaftspraxis)
- Organisationsgemeinschaft (früher: Praxisgemeinschaft)
- Ärztepartnerschaft
- MVZ - Fallstricke bei der Gestaltung von ärztlichen Gesellschaftsverträgen
- Vermögensbeteiligung der Gesellschafter
- Der „Nullgesellschafter“ – aktuelle Rechtslage und Risiken
- Wie wird der Gewinn gerecht verteilt?
- Vorteile einer Gesellschafterversammlung
- Krankheit und Berufsunfähigkeit
- Ausscheiden und Abfindung eines Gesellschafters
- Wettbewerbsverbot - Tipps für das Verfahren vor dem Zulassungsausschuss
Seminarziele
- Lieferung von Entscheidungshilfen bei der Wahl der geeigneten Kooperationsform
- Vermeidung von Fallstricken beim Abschluss von Gesellschaftsverträgen über die Gründung und Erweiterung einer Berufsausübungsgemeinschaft
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Ärzte, die eine Berufsausübungsgemeinschaft gründen oder einen Partner in eine Berufsausübungsgemeinschaft aufnehmen wollen sowie an Ärzte, die Kooperationen mit Krankenhäusern eingehen wollen bzw. bereits eingegangen sind.
Referent(en)
Sylvia Köchling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Ort
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster
Kosten
160,- zzgl. MwSt
Termine
15:00 Uhr - 18:30 Uhr