Das Zahnarzt-MVZ - Gründung und Zulassung
Die Situation
Nachdem seit dem Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungs-gesetzes im Jahr 2015 reine Zahnarzt-MVZ (ZMVZ) gegründet werden konnten, da ein MVZ nicht mehr fachübergreifend sein muss, sind ZMVZ in sämtlichen Rechtsformen inzwischen am „Markt“. Das hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass versorgungsfremde Finanzinvestoren Dentalketten aufgebaut haben. Durch das in 2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde die Rechtslage zur Gründungsberechtigung von Krankenhäusern für ZMVZ geändert, um solchen Investorenmodellen zu begegnen.
Seminarinhalte
- Aktuelle Rechtslage zur Gründung von ZMVZ durch Krankenhäuser
- Was hat sich durch das TSVG geändert?
- Die Wahl der richtigen Kooperationsform
- Berufsausübungsgemeinschaft (früher: Gemeinschaftspraxis)
- Organisationsgemeinschaft (früher: Praxisgemeinschaft)
- Zahnärztepartnerschaft
- ZMVZ
- Motive für die ZMVZ-Gründung
- Die Gründereigenschaft
- Zulässige Rechtsformen für die ZMVZ-Trägergesellschaft
- Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen: GmbH versus GbR
- Tipps für die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages der ZMVZ-GmbH
- Der Arbeitsvertrag mit dem im ZMVZ tätigen Zahnarzt
- Rechtsprechung zu Gründung und Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren
- Tipps für das Zulassungsverfahren
Seminarziele
- Lieferung von Entscheidungshilfen bei der Wahl der geeigneten Rechtsform für den Betrieb eines ZMVZ
- Vermittlung der gesellschafts- und zulassungsrechtlichen Vorgaben für die Gründung eines ZMVZ
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Zahnärzte, die ein ZMVZ gründen wollen. Aber auch Zahnärzte, die an einer Tätigkeit in einem ZMVZ interessiert sind, sollen sich durch das Seminar angesprochen fühlen.
Referent(en)
Sylvia Köchling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Ort
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster
Kosten
160,- € zzgl. MwSt
Termine
15:00 Uhr - 18:30 Uhr