Das Zahnarzt-MVZ - Gründung und Zulassung
Die Situation
Nachdem seit dem Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes im Jahr 2015 reine Zahnarzt-MVZ (ZMVZ) gegründet werden konnten, da ein MVZ nicht mehr fachübergreifend sein muss, sind ZMVZ in sämtlichen Rechtsformen inzwischen am „Markt“. Das hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass versorgungsfremde Finanzinvestoren Dentalketten aufgebaut haben. Durch das im Mai 2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde die Rechtslage zur Gründungsberechtigung von Krankenhäuser für ZMVZ geändert, um solchen Investorenmodellen zu begegnen.
Seminarinhalte
- Aktuelle Rechtslage zur Gründung von ZMVZ durch Krankenhäuser
- Was hat sich durch das TSVG geändert?
- Die Wahl der richtigen Kooperationsform
- Berufsausübungsgemeinschaft (früher: Gemeinschaftspraxis)
- Organisationsgemeinschaft (früher: Praxisgemeinschaft)
- Zahnärztepartnerschaft
- ZMVZ
- Motive für die ZMVZ-Gründung
- Die Gründereigenschaft
- Zulässige Rechtsformen für die ZMVZ-Trägergesellschaft
- Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen: GmbH – GbR
- Tipps für die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages der ZMVZ-GmbH
- Der Arbeitsvertrag mit dem im ZMVZ tätigen Zahnarzt
- Aktuelle Rechtsprechung zu Gründung und Betrieb eines MVZ
- Beispiele aus der Beratungspraxis für erfolgreiche ZMVZ-Gründungen
- Tipps für das Zulassungsverfahren
Seminarziele
- Lieferung von Entscheidungshilfen bei der Wahl der geeigneten Rechtsform für den Betrieb eines ZMVZ
- Vermittlung der gesellschafts- und zulassungsrechtlichen Vorgaben für die Gründung eines ZMVZ
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Zahnärzte, die die Gründung eines MVZ planen. Aber auch Zahnärzte, die an einer Tätigkeit in einem MVZ interessiert sind, sollen sich durch das Seminar angesprochen fühlen.
Referent(en)
Sylvia Köchling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Ort
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster
Kosten
160,- € zzgl. MwSt
Termine
15:00 Uhr - 18:30 Uhr