Gründung MVZ durch Zahnärzte
Die Situation
Seit dem Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes am 23. Juli 2015 können auch Zahnärzte ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) gründen, da das Merkmal „fachübergreifend“ entfallen ist. In Westfalen-Lippe wurde bereits das erste Zahnarzt-MVZ zugelassen.
Bei der Gründung eines MVZ stellt sich als erstes die Frage nach der geeigneten Rechtsform. Insofern kommen einerseits die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die Zahnärztepartnerschaft für das sog. Freiberufler-MVZ und andererseits die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) für das MVZ in der Angestellten-Variante in Betracht.
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern eine Hilfestellung bei der Entscheidung, welches die geeignete Rechtsform für den Betrieb des geplanten Zahnarzt-MVZ ist, zu liefern. Dabei wird nicht nur die gesellschaftsrechtliche und vertragszahnarztrechtliche, sondern auch die steuerliche Situation dargestellt. Außerdem wird es ausreichend Gelegenheit zur Diskussion geben.
Seminarinhalte
- Neue Rechtslage seit dem Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG)
- Rechtsformen für die MVZ-Trägergesellschaft
- Können die im MVZ tätigen Zahnärzte Gesellschafter werden?
- Vor- und Nachteile einer MVZ GmbH gegenüber einer MVZ GbR, insbesondere in haftungsrechtlicher Hinsicht
- Die Satzung der MVZ GmbH
- Der Arbeitsvertrag für den im MVZ tätigen Zahnarzt
- Zulassungsvoraussetzungen
- Bürgschaftserfordernis
- Steuerliche Hinweise
- Kann ein MVZ gemeinnützig sein?
- Wie werden die GmbH und der GmbH-Gesellschafter besteuert?
- Gibt es Steuererleichterungen für die GmbH / den GmbH-Gesellschafter?
- Umsatzsteuerliche Besonderheiten
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Zahnärzte, die die Gründung eines MVZ planen.
Referent(en)
Sylvia Köchling
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
Matthias Kock
Dipl.-Betriebswirt (FH), Steuerberater
Ort
Kosten
150,- Euro zzgl. Mehrwertsteuer
Termine
15:00 Uhr - 18:30 Uhr