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Erfahrung schafft Vertrauen

Organhaftung bei gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen, Einführung von Risikomanagementsystemen

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Die Situation

Durch die Berichterstattung über einige spektakuläre Fälle persönlicher Haftung von Vereinsvorständen ist die Haftung von Vereins- und Stiftungsvorständen verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Vielen ehrenamtlichen Vorständen ist unbekannt, dass sie für ein Verschulden bei der Geschäftsführung einzustehen haben. Auch dass Vorstandsmitglieder eines Vereins für die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und für Verbindlichkeiten des Vereins aus dem Steuerschuldverhältnis persönlich haften können, ist häufig unbekannt. Mit der Vereinsrechtsreform 2009 ist das Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vorständen in Kraft getreten und ein neuer § 31a BGB in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen worden. Inwieweit der neue § 31a BGB wirklich zu einer Haftungserleichterung für ehrenamtliche Vorstände führt, ist umstritten. Wird durch Vorstandsmitglieder verspätet die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, so kann auch dies eine persönliche Haftung des Vorstands begründen. Durch effektive Risikomanagementsysteme können die persönlichen Haftungsrisiken minimiert werden. Auch die Implementierung von Aufsichtsorganen spielt für gemeinnützige Körperschaften eine immer wichtigere Rolle.

 

Ihre Problemstellung

Für die tägliche Arbeit als Geschäftsführer oder Vorstand ist eine Kenntnis der Haftungsgefahren unabdingbar. Zahlreichen Vorständen ist nicht bewusst, welche erheblichen Haftungsrisiken sie durch ihr ehrenamtliches Engagement eingehen. Häufig wird von Vorständen übersehen, welche Überwachungspflichten ihnen gerade in größeren Vereinen und Stiftungen zukommen. Liegt ein Haftungsfall erstmals vor, ist es meistens zu spät, um erfolgreich Ansprüche abzuwehren.

 

Seminarinhalte

Wir informieren Sie über die Grundlagen der zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Haftung.

  • Tatbestände persönlicher Haftung von Organen/Vorständen
  • Steuer-, sozialversicherungs- und zivilrechtliche Haftungsgrundlagen
  • Haftung für die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen/
    Lohnsteuern
  • Haftung für Verschulden der Geschäftsführung
  • Insolvenzverschleppung
  • Haftung von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Vorständen
  • Haftungsbeschränkung durch Ressortprinzip?
  • Risikomanagement
  • Strategien zur Vermeidung der persönlichen Haftung
  • Bedeutung der gesetzlichen Haftungsbeschränkung des
    § 31a und § 31b BGB
  • Corporate Governance bei V

Zielgruppe

Vorstände und Aufsichtsräte von Vereinen  und Stiftungen

Referent(en)

Karsten Schulte
Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

Christian Staiber
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Mitglied des Arbeitskreises Kirchen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen

 

Ort

Ärztekammer Westfalen-Lippe
Gartenstraße 210 - 214
48147 Münster

Kosten

180,- € zzgl. MwSt

Termine

04.04.2017
09:30 Uhr - 14:00 Uhr
sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
48147
Deutschland