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GEPA NRW / APG DVO NRW: Vorprüfung der Anträge

Landschaftsverbände richten ein Vorprüfungsverfahren für die Feststellungs- und Festsetzungsanträge gemäß §§ 11 und 12 APG DVO NRW ein. Die Träger der Einrichtungen werden innerhalb der nächsten 5 Wochen über das System PFAD.invest benachrichtigt. Eine gesetzte Frist ist unbedingt einzuhalten.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Kfm. Reinhold Jucks
Dipl.-Kfm. Reinhold Jucks
Geschäftsführer
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

0251 - 48204-15
r.jucks@bpg-muenster.de

 

Seit Anfang Juli 2016 haben die Landschaftsverbände damit begonnen ein sog. Vorprüfungsverfahren für die über das System PFAD.invest zum 31. Oktober 2015 gestellten Anträge auf Feststellung und Festsetzung anerkennungsfähiger Investitionsaufwendungen gemäß §§ 11 und 12 der APG DVO NRW zu initiieren. Ziel der Landschaftsverbände und des MGEPA ist es weiterhin eine fristgerechte Antragsentscheidung zum 1. Januar 2017 (dem neuen Termin nach der Fristverlängerung – vgl. Artikel: GEPA NRW/APG DVO NRW: Terminverschiebung auf den 1. Januar 2017 –) zu erreichen.

Die Anträge werden im Rahmen der Vorprüfung einer ersten Kontrolle unterzogen. Die aufgefallenen Fehler und Unplausibilitäten werden den Antragstellern per Mail mitgeteilt, so dass diese Möglichkeit haben die Anträge zu vervollständigen bzw. zu korrigieren. Mit Durchführung des Vorprüfungsverfahrens wurden Mitarbeiter einer Dienstleistungsfirma beauftragt, die entsprechend eingewiesen worden sind.

Technisch soll die nachträgliche Erfassung bzw. Korrektur der Eingaben durch eine Statusänderung zur Nachbearbeitung des in PFAD.invest gestellten Antrags erfolgen. Der zum 31. Oktober 2015 gestellt Antrag muss also nicht „zurückgezogen“ werden und dann neu gestellt werden.

Die Einrichtungen bei deren Anträgen Korrekturbedarf festgestellt wurde, erhalten über das System PFAD.invest eine Email mit der Aufforderung die benannten Korrekturen und Ergänzungen an ihrem Antrag vorzunehmen. Hierfür wird den Einrichtungen eine Nachbesserungsfrist von 3 bis 4 Wochen gesetzt, die bis zum Fristablauf auf Antrag maximal um 2 Wochen verlängert werden kann. Nach Auflauf der Frist werden die Landschaftsverbände die Anträge ohne vorherige Korrekturen bzw. Ergänzungen abschließend bearbeiten.

In der PFAD.invest-Email zur Verlängerung der Altbescheide, die jeder Einrichtung Ende Mai 2015 zugegangen ist, wurde in der Email bereits folgender Hinweis gegeben:

Wichtiger Hinweis zum weiteren Verfahren:

Aufgrund der inhaltlichen Nachbesserungsbedarfe in vielen Anträgen müssen Sie davon ausgehen, dass Sie im Rahmen einer Vorprüfung der Antragsunterlagen zu Ihrer Einrichtung, zur Übersendung zusätzlicher Unterlagen bzw. zur Korrektur unvollständiger oder nicht plausibler Eingaben aufgefordert werden. Diese Aufforderungen werden vermutlich im Zeitfenster zwischen der 25. und 30. Kalenderwoche verschickt. Bitte stellen Sie sicher, dass trotz der Ferienzeit auch in diesem Zeitraum Maileingänge bei Ihnen gesichtet und Anfragen beantwortet werden können.

Es ist daher im Interesse jeder Einrichtung, dass die Email mit der Aufforderung zur Nachbesserung der Anträge zeitnah bearbeitet wird und die Frist in jedem Fall eingehalten wird. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.

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Dipl.-Kfm. Reinhold Jucks
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