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GEPA NRW: FAQ-Liste zur Investitionskostenförderung stationärer Pflegeeinrichtungen

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW und die Landschaftsverbände haben mit Vertretern der Wohlfahrtsverbände in regelmäßig stattfindenden Gesprächsrunden verschiedenste Fragen bzw. Teilaspekte zum GEPA bzw. APG DVO NRW besprochen. Die besprochenen Punkte wurden nun in einer sog. FAQ-Liste von Ministerium und den Landschaftsverbänden zur Verfügung gestellt.

Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Bw. (FH) Sven Homm
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Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
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s.homm@bpg-muenster.de

Dipl.-Kfm. Reinhold Jucks
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Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW und die Landschaftsverbände haben mit Vertretern der Wohlfahrtsverbände in regelmäßig stattfindenden Gesprächsrunden verschiedenste Fragen bzw. Teilaspekte zum GEPA bzw. APG DVO NRW besprochen. Die besprochenen Punkte wurden nun in einer sog. FAQ-Liste von Ministerium und den Landschaftsverbänden zur Verfügung gestellt. Der Titel der FAQ-Liste lautet: FAQ zur Investitionskostenförderung stationärer Pflegeeinrichtungen auf der Grundlage des Alten- und Pflegegesetzes NRW (APG) und der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes NRW und nach § 92 SGB XI (APG DVO).

In dem Schreiben wird dazu ausgeführt: „Die folgenden Fragen und Antworten sind Ergebnis der regelmäßigen Beratungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Verbände der Leistungserbringer, der Kostenträger und der Pflegebedürftigen, die am 21. November 2014 begonnen wurden. Anders als in der AG Invest werden dabei keine Regelungen im Vereinbarungswege getroffen, sondern es werden Probleme gesammelt und mögliche Lösungswege erarbeitet. Sofern sich diese  nicht aus dem geltenden Recht herleiten lassen, wurden und werden diese anschließend transparent in der Verordnung umgesetzt.“

Die Antworten stellen die Auffassung des Ministeriums bzw. der Landschaftsverbände dar, die nicht immer von den Wohlfahrtsverbänden geteilt wird.

Die Fragen und Lösungsmöglichkeiten betreffen folgende Bereiche:

  1. Anträge stellen, Gültigkeit von Bescheiden
  2. Baumaßnahmen
  3. Belegungsdaten
  4. Erbpacht
  5. Ermittlung der Aufwendungen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme
  6. Finanzierungsaufwand
  7. Instandhaltungsauswendungen
  8. Mieteinrichtungen
  9. „Poolen“
  10. Preisindex für Wohngebäude
  11. Restwerte
  12. Sonstige Anlagegegüter
  13. Tagespflegen
  14.  Virtuelle Konten
  15. Pflegewohngeld / Aufwendungszuschuss

Sollten Sie Fragen zu den besprochenen Punkten haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

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Dipl.-Bw. (FH) Sven Homm
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