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BPG-Newsletter März 2023
Newsletter 03/2023### WICHTIGER AKTUELLER HINWEIS: Pflegeeinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet innerhalb einer kurzen Frist Anträge auf Ergänzungshilfen zu stellen. Bitte beachten Sie hierzu unsere beiden aktuellen Artikel. ###Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser,mit unserem neuen Newsletter informieren wir Sie über wichtige aktuelle Entwicklungen aus der Rechtsprechung, der Finanzverwaltung und der Gesetzgebung. Auch in diesem Jahr werden wir Sie an dieser Stelle wieder in der gewohnten Art und Weise auf dem Laufenden halten. Nachfolgend finden Sie jeweils eine kurze Einleitung zu den entsprechenden Informationen. Über einen Link gelangen Sie dann zu der entsprechenden Newsmeldung auf unserer Homepage. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre! Bei betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und/oder steuerlichen Fragestellungen stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. In diesem Zusammenhang verweisen wir zudem auf unser Seminarprogramm, das wir mit neuen Themen angereichert haben um Sie in Ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen.
Dipl.-Kfm. Reinhold Jucks, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Geschäftsbereich Wirtschaftsprüfung
André Spak LL.M., Rechtsanwalt, Steuerberater Geschäftsbereich Rechtsberatung
Dipl.-Betriebwirtin Claudia Schürmann-Schütte Geschäftsbereich Unternehmensberatung
Dipl.-Kfm. Hauke Hübert, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Geschäftsbereich Steuerberatung
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HerausgeberBeratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbH Redaktionsschluss für diese Ausgabe: 9. März 2023 RedaktionDipl.-Kfm. Matthias Pick HaftungshinweisDie Beiträge in diesem Newsletter sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu den behandelten Themen erteilen wir Ihnen gerne weitere Auskünfte. |