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Erfahrung schafft Vertrauen

BPG-Newsletter März 2023

BPG-Newsletter März 2023
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Newsletter 03/2023

### WICHTIGER AKTUELLER HINWEIS: Pflegeeinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet innerhalb einer kurzen Frist Anträge auf Ergänzungshilfen zu stellen. Bitte beachten Sie hierzu unsere beiden aktuellen Artikel. ###

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem neuen Newsletter informieren wir Sie über wichtige aktuelle Entwicklungen aus der Rechtsprechung, der Finanzverwaltung und der Gesetzgebung. Auch in diesem Jahr werden wir Sie an dieser Stelle wieder in der gewohnten Art und Weise auf dem Laufenden halten.

Nachfolgend finden Sie jeweils eine kurze Einleitung zu den entsprechenden Informationen. Über einen Link gelangen Sie dann zu der entsprechenden Newsmeldung auf unserer Homepage.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!

Bei betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und/oder steuerlichen Fragestellungen stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

In diesem Zusammenhang verweisen wir zudem auf unser Seminarprogramm, das wir mit neuen Themen angereichert haben um Sie in Ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen.

 

Dipl.-Kfm. Reinhold Jucks, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Geschäftsbereich Wirtschaftsprüfung

 

André Spak LL.M., Rechtsanwalt, Steuerberater

Geschäftsbereich Rechtsberatung

 

Dipl.-Betriebwirtin Claudia Schürmann-Schütte

Geschäftsbereich Unternehmensberatung

 

Dipl.-Kfm. Hauke Hübert, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Geschäftsbereich Steuerberatung

 

09.03.2023
Antragspflicht für Ergänzungshilfen / Ergänzungsvereinbarungen zu Pflegesatzvereinbarungen mit Auswirkungen auf des Jahresabschluss 2022 sind möglich

Auch Einrichtungen, denen es gelungen ist die deutlichen Energiepreissteigerungen im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen in die Pflegevergütung einzupreisen, müssen einen fristgerechten Antrag auf Ergänzungshilfe stellen

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27.02.2023
Ergänzungshilfen-Richtlinie tritt zum 1. März 2023 in Kraft – Kurzfristiger Handlungsbedarf für Pflegeeinrichtungen

Ergänzungshilfen-Richtlinie tritt zum 1. März 2023 in Kraft – Kurzfristiger Handlungsbedarf für Pflegeeinrichtungen

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26.02.2023
Neue Bauvorgaben für Altenheime - Einzelzimmerquote von 70 % in Niedersachsen

Seit dem 1. Oktober 2022 gilt in Nieder­sachsen die Niedersächsische Verord­nung über bauliche Anforderungen für unterstützende Einrichtungen (NuWG-BauVO).

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25.02.2023
Auch „Andere Leistungsanbieter“ müssen die Werkstättenverordnung (WVO) anwenden

Für Andere Leistungsanbieter gelten gemäß § 60 Abs. 2 SGB IX auch die Rechnungslegungsvorschriften für Werkstätten für behinderte Menschen

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26.01.2023
Kennzahlen aus unserem Betriebsvergleich für Altenhilfeeinrichtungen in Niedersachsen

Auf Basis spezifischer Kennzahlen und Vergleichsdaten liefern wir Ihnen eine Diagnose und Einschätzung zur Angemessenheit Ihrer Erlöse, Aufwendungen, Personalausstattung und Investitionen.

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22.12.2022
Refinanzierung der Anschaffung von Notstromaggregaten für Pflegeeinrichtungen in NRW

Vor einigen Monaten sind vermehrt Pflegeeinrichtungen aufgefordert worden, rechtzeitig und mit eigenen Mitteln für einen eventuell flächendeckenden Stromausfall vorzusorgen.

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16.12.2022
Altenheimbetriebsvergleich 2021

Der Altenheimbetriebsvergleich, der mehr als 160 Altenheimen umfasst, liegt in der aktuellen Fassung vor und gibt Einblicke in die Entwicklung der Branche im Geschäftsjahr 2021.

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15.12.2022
Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts NRW zur Höhe der Angemessenheitsgrenze bei Pflegeeinrichtungen könnte weitreichende Folgen haben

Eine aktuelle Entscheidung des Landessozialgerichts NRW gibt einer Altenhilfeeinrichtung recht, die die Höhe der Angemessenheitsgrenze bemängelt hat.

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08.12.2022
Betriebsvergleich 2021 für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Darstellung des Kennzahlenvergleichs der Jahresabschlüsse 2021 für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

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24.11.2022
Erfahrungen nach rund zwei Jahren § 57 Abs. 3 und 4 AO

Auch nach zwei Jahren und zwei Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen bleiben Fragen offen

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