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Erfahrung schafft Vertrauen

Kennzahlen aus unserem Betriebsvergleich für Altenhilfeeinrichtungen in Niedersachsen

Auf Basis spezifischer Kennzahlen und Vergleichsdaten liefern wir Ihnen eine Diagnose und Einschätzung zur Angemessenheit Ihrer Erlöse, Aufwendungen, Personalausstattung und Investitionen.

Ihre Ansprechpartner

B.A. Julian Börger
B.A. Julian Börger
Prüfungsleiter
0251 - 48204-0
j.boerger@bpg-muenster.de

Dipl.-Kfm. Jürgen Groteschulte
Dipl.-Kfm. Jürgen Groteschulte
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
0251 - 48204-25
j.groteschulte@bpg-muenster.de

Die BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Als Spezialisten mit besonderen Fachkenntnissen im Bereich Gesundheit und Soziales, Non-Profit sowie dem öffentlichen Sektor stehen wir, die BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Münster, unseren Mandanten mit fundiertem und tiefgreifendem Fachwissen als Partner zur Seite.

Als Fachgesellschaft haben wir uns dabei auch auf den Bereich der Altenhilfe spezialisiert.

Mit umfassenden Branchenkenntnissen prüfen, beraten und begleiten wir stationäre Altenhilfeeinrichtungen, Tagespflegen und ambulante Dienste.

Ergänzungshilfen für stationäre Pflegeeinrichtungen zum Ausgleich steigender Preise für Erdgas, Wärme und Strom nach § 154 SGB XI

Am 15. Dezember 2022 hat der Bundestag ein zwei Milliarden großes Energiehilfsprogramm für teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen beschlossen. Das Gesetz sieht eine Übernahme der Dezember-Abschlagszahlung des Jahres 2022 und - als zentrale Hilfsmaßnahme - die Erstattung aller Mehrkosten für Strom, Erdgas und Fernwärme in dem Zeitraum zwischen Oktober 2022 bis März 2023, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der sog. Energiepreisbremsen, von den Pflegekassen vor.

Aufgrund des Verbots einer Doppelfinanzierung müssen für den jeweiligen Zeitraum an die Einrichtungen gewährte Zuschüsse mit gleicher Zielsetzung vom Erstattungsbetrag abgezogen werden. Dies gilt unter anderem für die Übernahme des Dezember-Abschlags 2022.

Viele Altenhilfeeinrichtungen sind bereits seit dem Herbst 2022 von Preiserhöhungen für Gas betroffen. Wurden durch die Sonderkündigungsregelungen gemäß § 85 SGB XI bereits Kostensteigerungen auf die Bewohner umgelegt, müssen diese Kosten bei der Inanspruchnahme der Ergänzungshilfen - aufgrund der in diesem Fall bestehenden Doppelfinanzierung - wieder von der Pflegeeinrichtung ausgeglichen werden. Pflegeeinrichtungen, die die Ergänzungshilfen in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2023 eine Energieberatung durch einen Gebäudeenergieberater durchführen zu lassen.

Fazit:

Das Hilfsprogramm der Bundesregierung soll die Funktionsfähigkeit von stationären Pflegeeinrichtungen sicherstellen, die durch die steigenden Energiepreise stark gefährdet ist. Es bleibt abzuwarten, wie aufwendig das Nachweisverfahren für die Auszahlung der individuellen Erstattungsbeträge wird. Neben den unmittelbar energiepreisbedingten besonderen Belastungen haben die Pflegeeinrichtungen aber auch mit anderen krisenbedingten Mehrkosten zu kämpfen, zum Beispiel im Bereich der Lebensmittel, des Wirtschaftsbedarfs oder bei Bauvorhaben und Instandhaltungsmaßnahmen. Die Finanzierung dieser Mehrkosten funktioniert nur bei einer entsprechenden Erhöhung der Pflegeentgelte und stellt eine zusätzliche Belastung für die Bewohner und Angehörigen bzw. die Pflegekassen dar. Zudem steigt der Anteil der Sachkosten, sodass vermeintlich weniger Geld für zusätzliches Personal zur Verfügung steht.

Kennzahlen aus unserem Betriebsvergleich für Altenhilfeeinrichtungen

Mit der spezifischen Fach- und Branchenkenntnis im Hintergrund betreut die BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zahlreiche Mandanten in Niedersachen im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen und prüfungsnaher Beratung. Die Jahresabschlussprüfungen helfen Ihnen in Zeiten sich stetig weiter verändernden Rahmenbedingungen dabei, verlässliche Zah-len als Grundlage zur Einschätzung der Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Ihrer Einrichtung zu erhalten.

„Wie liegt meine Einrichtung im Vergleich zum Wettbewerb?“ ist eine Frage, die uns Mandanten häufig stellen. Unser stetig geführter Altenheimbetriebsvergleich erlaubt uns hierauf jeweils eine fundierte und individuelle Antwort, die oftmals die Notwendigkeit zur Handlung unterstreicht. Auf Basis spezifischer Kennzahlen und Vergleichsdaten liefern wir Ihnen eine Diagnose und Einschätzung zur Angemessenheit Ihrer Erlöse, Aufwendungen, Personalausstattung und Investitionen.

Im Folgenden werden ausgewählte Kennzahlen aus dem BPG-Altenheimbetriebsvergleich 2021 für das Land Niedersachsen vorgestellt. Als Grundlage für die ermittelten Kennzahlen dienen von uns geprüfte Jahresabschüsse von rund 75 Altenheimen in Niedersachsen für die Vergleichsjahre 2021, 2020 und 2019. Als statistisches Maß wird der Median verwendet. Der Median (bzw. Zentralwert) halbiert in der Statistik eine Verteilung, d. h. 50 % der Werte der Verteilung sind größer bzw. kleiner als der Median. Er ist gegenüber Ausreißern (extrem abweichenden Werten) deutlich robuster und daher aussagekräftiger als das arithmetische Mittel.

Folgende ausgewählte Kennzahlen aus unserem niedersächsischen Altenheimbetriebsvergleich vermitteln nun einen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie weiterer branchenspezifischer Leistungsdaten und bieten Ihnen so die Möglichkeit zum Vergleich mit Ihrer Einrichtung:

Die weitere Verbesserung der Betriebsergebnisse ist auf die Erstattungen coronabedingter Mehraufwendungen, insbesondere der Testungen, zurückzuführen, während der Rückgang der investiven Ergebnisse aus den Teuerungsraten bei Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen resultiert.
 

Die Leistungsdaten des Geschäftsjahres 2021 lassen - anhand der gesunkenen Personalkostenanteile sowie des gesunkenen durchschnittlichen Personalaufwands je Vollkraft - eine Zuspitzung des Fachkräftemangels erkennen. Die Suche nach qualifiziertem Personal ist nach wie vor die zentrale Herausforderung für Pflegeeinrichtungen, der weder durch die seit dem 1. Januar 2022 in Kraft getretene Pflegereform noch die zur wirtschaftlichen Unterstützung zu gewährenden Energieergänzungshilfen genügend Rechnung getragen wird.

Insgesamt lässt sich nach Analyse der Kennzahlen zusammenfassen, dass die Rahmenbedingungen des Jahres 2021 im Median zu erkennbaren Veränderungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der im Vergleich enthaltenen rund 75 niedersächsischen Altenhilfereinrichtungen geführt haben.

Um Ihre Altenhilfeeinrichtung zukunftsgerecht aufzustellen, unterstützt Sie die BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gerne bei einer strategischen Standortbestimmung, der Maßnahmenplanung sowie der Entwicklung eines handlungsorientierten Umsetzungskonzeptes. Auch bei operativen Themen stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen und Erfahrungswerten hinsichtlich der optimalen Personalsteuerung und Dienstplangestaltung sowie in Fragestellungen rund um die Themen Pflegesatz- bzw. Investitionskostensatzverhandlungen zur Verfügung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt oder Fragen aufgeworfen? Dann lernen Sie uns in einem gemeinsamen Termin kennen und besprechen Sie mit uns Ihre spezifischen Herausforderungen und unsere möglichen Unterstützungsleistungen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ihre Ansprechpartner

B.A. Julian Börger
B.A. Julian Börger
Prüfungsleiter
0251 - 48204-0
j.boerger@bpg-muenster.de

Dipl.-Kfm. Jürgen Groteschulte
Dipl.-Kfm. Jürgen Groteschulte
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
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sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
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