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BPG-KZVK-Sondernewsletter
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser,aufgrund der Aktualität des Themas KZVK-Sanierungsgeld erhalten Sie heute abweichend von unserem üblichen Turnus einen Sonder-Newsletter mit wichtigen Informationen zum genannten Thema. Wir legen Ihnen die Grundlagen dar und geben Hinweise zu einigen Gestaltungsvarianten, um den hohen Erstattungsbetrag an Sanierungsgeld im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 ganz oder teilweise zu egalisieren. Eine Gestaltungsvariante ist dabei die Bildung einer Rückstellung für ‘‘mittelbare Pensionsverpflichtungen‘‘, die auch in vielen anderen Veröffentlichungen dargestellt wird. Deutlich über diese eine Gestaltungsvariante hinausgehend zeigen wir Ihnen einige Varianten auf, die Ihren Handlungsspielraum in der Bilanzpolitik auch in folgenden Jahren erhält. Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre. Da die Gestaltungsvarianten immer individuell zu betrachten sind, bitten wir Sie, den für Sie zuständigen Wirtschaftsprüfer anzusprechen. Unternehmen und Einrichtungen, die noch unsere Mandanten werden wollen, wenden sich bitte an den Unterzeichner.
Dipl.-Ing. Jochen Hartung, Wirtschaftsprüfer BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Christian Staiber, Rechtsanwalt BPG Rechtsanwaltsgesellschaft
Dipl.-Kfm. Andreas Kamp BPG Unternehmensberatungsgesellschaft |
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HerausgeberBeratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbH Redaktionsschluss für diese Ausgabe: 13. Dezember 2016 RedaktionDipl.-Kfm. Matthias Pick HaftungshinweisDie Beiträge in diesem Newsletter sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu den behandelten Themen erteilen wir Ihnen gerne weitere Auskünfte. |