Bild: Steine

Erfahrung schafft Vertrauen

Betriebsvergleich 2020 für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Darstellung des Kennzahlenvergleichs der Jahresabschlüsse 2020 für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Kfm. Holger Hiesgen
Dipl.-Kfm. Holger Hiesgen
Prüfungsleiter
0251 - 48204-0
h.hiesgen@bpg-muenster.de

Dipl.-Kfm. Wigbert Kreis
Dipl.-Kfm. Wigbert Kreis
Steuerberater
Prüfungsleiter

0251 - 48204-0
w.kreis@bpg-muenster.de

Auch in diesem Jahr möchten wir Sie wieder, wie gewohnt, über die Ergebnisse des Werkstättenbetriebsvergleichs informieren. Die Datenbasis bilden dabei 51 Jahresabschlüsse, die wir in unserem Netzwerk BPG/Solidaris prüfen. Als statistisches Maß in den weiteren Ausführungen wird der Median verwendet. Der Median (bzw. Zentralwert) halbiert in der Statistik eine Verteilung, d. h. 50 % der Werte der Verteilung sind größer bzw. kleiner als der Median. Er ist gegenüber Ausreißern (deutlich abweichende Werte) robuster und daher aussagekräftiger als das arithmetische Mittel.

Struktur

Die Bandbreite der genehmigten Werkstattplätze von in den Betriebsvergleich 2020 einbezogenen Werkstätten reicht von 54 bis zu 1.539 Plätzen. Die Werkstätten bieten nach 420 Plätzen im Vorjahr nun Platz für 454 Beschäftigte. Der Auslastungsgrad, der sich als Quotient aus tatsächlich genutzten und genehmigten Plätzen ergibt, erhöhte sich auf 110,3 % (Vorjahr 108,6 %). Die Bandbreite bewegt sich hier von 72,2 % als Minimum auf bis zu 141,8 % als Maximum. Der Anteil der im Berufsbildungsbereich beschäftigten behinderten Menschen beträgt 10,0 % und ist damit leicht rückläufig gegenüber dem Niveau des Vorjahres (10,4 %).

Jahresergebnis/Arbeitsergebnis

Das durchschnittliche Jahresergebnis ist weiterhin rückläufig gegenüber dem jeweiligen Vorjahreszeitraum (2020: - 41,9 %; 2019: – 2,9 %; 2018: -4,9 %; 2017: - 1,7 %). Allerdings erzielten rund 85 % (Vorjahr rd. 88 %) der in den Betriebsvergleich einbezogenen Werkstätten ein positives Jahresergebnis.

Die Jahresergebnisse der Werkstätten sind durch Auswirkungen der Coronapandemie, einhergehend mit einer zeitweisen Schließung der Einrichtungen, beeinflusst.

Während die Tagessätze in dieser Zeit weiterbezahlt wurden und dadurch keine wesentlichen Einnahmeverluste (8.179 TEUR, Vorjahr 7.429 TEUR) zu verzeichnen waren, ergaben sich im sog. „Arbeitsbereich“ (Dienstleistungen und Produktion) rückläufige Erlöse (2.121 TEUR, Vorjahr 2.282 TEUR).

Damit reduzierten sich beispielweise die Erlöse aus Dienstleistungen und Produktion je Beschäftigten von 5,9 TEUR auf 4,6 TEUR bzw. um 22,5 % gegenüber dem Vorjahr.

Als Folge der geringeren Dienstleistungs- und Produktionserlöse, unter Berücksichtigung von höheren Personalaufwendungen, sind die Arbeitsergebnisse mit 834 TEUR (995 TEUR) rückläufig. Somit stiegen die Ausschüttungsquoten (Auszahlung von Arbeitsentgelten aus dem Arbeitsergebnis der Werkstätten an die Beschäftigten) mit 93,5 % (2019: 85,2 %) deutlich gegenüber über dem Vorjahreswert an. Die Spannweite liegt dabei mit 70,0 % im Minimum und mit 406,0 % im Maximum sowie im Durchschnitt mit 93,5 % zum Teil deutlich über der gesetzlich vorgesehenen Mindestquote von 70,0 %. Eine hohe Auszahlungsquote führt dazu, dass weniger Volumen für die Bildung der Rücklagen für Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen zur Verfügung steht. Die Notwendigkeit der Mittelansammlung in Höhe der aufgebauten Ersatz- und Modernisierungsrücklagen unter Berücksichtigung der Abschreibungsrücklage ist über Investitionspläne zu belegen. Überschüssige Mittel sind an die Werkstattbesucher auszuzahlen.

Kennzahlen Personalbereich

Das durchschnittliche Arbeitsentgelt je Beschäftigten pro Jahr im Arbeitsbereich der Werkstätten hat sich von 2.052 EUR im Vorjahr auf 2.285 EUR erhöht.

Der durchschnittliche Personalaufwand je Vollkraft (angestellte Betreuer) hat sich mit 58.035 EUR gegenüber dem Vorjahr (57.637 EUR) unter anderem aufgrund von Tarifsteigerungen erhöht. Das Verhältnis von Betreuer je Betreuten von 1:6,2 ist mit Zunahme der Einrichtungsgröße tendenziell rückläufig – von 8,0 Beschäftigten pro Betreuer (bis 199 Plätze) bis 6,2 Beschäftigten pro Betreuer (ab 600 Plätze).

Finanzlage und Liquidität

Die Eigenkapitalquote der Werkstätten beträgt 68,5 % (Vorjahr 68,1 %). Bezieht man die Sonderposten für gefördertes Anlagevermögen mit ein, so beläuft sich die erweiterte Eigenkapitalquote auf 74,8 % (Vorjahr 75,6 %).

Die Ausstattung mit liquiden Mitteln und kurzfristig realisierbarem Vermögen unter Abzug von kurzfristigen Verbindlichkeiten zeigt sich in der Liquidität auf kurze Sicht mit 2.806 TEUR (Vorjahr 3.024 TEUR). In der Liquidität auf kurze Sicht sind auch die flüssigen Mittel enthalten, die den WVO-Rücklagen (Ertragsschwankungsrücklage, Rücklage für Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen und Abschreibungsrücklage) entsprechen. Für die Werkstätten stand im Jahr 2020 eine Deckung des betriebsgewöhnlichen monatlichen Finanzbedarfs durch die Liquidität auf kurze Sicht von rd. 3,6 Monaten (Vorjahr 2,9 Monaten) zur Verfügung. Der Einzugsfaktor gibt an, wie schnell Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Liquidität umgesetzt werden können. Er liegt bei 3,8 Wochen (Vorjahr 3,2 Wochen). Der Rückgang der Liquidität auf kurze Sicht resultiert u. a. aus den rückläufigen Jahresergebnissen.

Kennzahlenübersicht

Auch in diesem Jahr möchten wir Sie wieder, wie gewohnt, über die Ergebnisse des Werkstättenbetriebsvergleichs informieren. Die Datenbasis bilden dabei 51 Jahresabschlüsse, die wir in unserem Netzwerk BPG/Solidaris prüfen. Als statistisches Maß in den weiteren Ausführungen wird der Median verwendet. Der Median (bzw. Zentralwert) halbiert in der Statistik eine Verteilung, d. h. 50 % der Werte der Verteilung sind größer bzw. kleiner als der Median. Er ist gegenüber Ausreißern (deutlich abweichende Werte) robuster und daher aussagekräftiger als das arithmetische Mittel.

Struktur

Die Bandbreite der genehmigten Werkstattplätze von in den Betriebsvergleich 2020 einbezogenen Werkstätten reicht von 54 bis zu 1.539 Plätzen. Die Werkstätten bieten nach 420 Plätzen im Vorjahr nun Platz für 454 Beschäftigte. Der Auslastungsgrad, der sich als Quotient aus tatsächlich genutzten und genehmigten Plätzen ergibt, erhöhte sich auf 110,3 % (Vorjahr 108,6 %). Die Bandbreite bewegt sich hier von 72,2 % als Minimum auf bis zu 141,8 % als Maximum. Der Anteil der im Berufsbildungsbereich beschäftigten behinderten Menschen beträgt 10,0 % und ist damit leicht rückläufig gegenüber dem Niveau des Vorjahres (10,4 %).

Jahresergebnis/Arbeitsergebnis

Das durchschnittliche Jahresergebnis ist weiterhin rückläufig gegenüber dem jeweiligen Vorjahreszeitraum (2020: - 41,9 %; 2019: – 2,9 %; 2018: -4,9 %; 2017: - 1,7 %). Allerdings erzielten rund 85 % (Vorjahr rd. 88 %) der in den Betriebsvergleich einbezogenen Werkstätten ein positives Jahresergebnis.

Die Jahresergebnisse der Werkstätten sind durch Auswirkungen der Coronapandemie, einhergehend mit einer zeitweisen Schließung der Einrichtungen, beeinflusst.

Während die Tagessätze in dieser Zeit weiterbezahlt wurden und dadurch keine wesentlichen Einnahmeverluste (8.179 TEUR, Vorjahr 7.429 TEUR) zu verzeichnen waren, ergaben sich im sog. „Arbeitsbereich“ (Dienstleistungen und Produktion) rückläufige Erlöse (2.121 TEUR, Vorjahr 2.282 TEUR).

Damit reduzierten sich beispielweise die Erlöse aus Dienstleistungen und Produktion je Beschäftigten von 5,9 TEUR auf 4,6 TEUR bzw. um 22,5 % gegenüber dem Vorjahr.

Als Folge der geringeren Dienstleistungs- und Produktionserlöse, unter Berücksichtigung von höheren Personalaufwendungen, sind die Arbeitsergebnisse mit 834 TEUR (995 TEUR) rückläufig. Somit stiegen die Ausschüttungsquoten (Auszahlung von Arbeitsentgelten aus dem Arbeitsergebnis der Werkstätten an die Beschäftigten) mit 93,5 % (2019: 85,2 %) deutlich gegenüber über dem Vorjahreswert an. Die Spannweite liegt dabei mit 70,0 % im Minimum und mit 406,0 % im Maximum sowie im Durchschnitt mit 93,5 % zum Teil deutlich über der gesetzlich vorgesehenen Mindestquote von 70,0 %. Eine hohe Auszahlungsquote führt dazu, dass weniger Volumen für die Bildung der Rücklagen für Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen zur Verfügung steht. Die Notwendigkeit der Mittelansammlung in Höhe der aufgebauten Ersatz- und Modernisierungsrücklagen unter Berücksichtigung der Abschreibungsrücklage ist über Investitionspläne zu belegen. Überschüssige Mittel sind an die Werkstattbesucher auszuzahlen.

Kennzahlen Personalbereich

Das durchschnittliche Arbeitsentgelt je Beschäftigten pro Jahr im Arbeitsbereich der Werkstätten hat sich von 2.052 EUR im Vorjahr auf 2.285 EUR erhöht.

Der durchschnittliche Personalaufwand je Vollkraft (angestellte Betreuer) hat sich mit 58.035 EUR gegenüber dem Vorjahr (57.637 EUR) unter anderem aufgrund von Tarifsteigerungen erhöht. Das Verhältnis von Betreuer je Betreuten von 1:6,2 ist mit Zunahme der Einrichtungsgröße tendenziell rückläufig – von 8,0 Beschäftigten pro Betreuer (bis 199 Plätze) bis 6,2 Beschäftigten pro Betreuer (ab 600 Plätze).

Finanzlage und Liquidität

Die Eigenkapitalquote der Werkstätten beträgt 68,5 % (Vorjahr 68,1 %). Bezieht man die Sonderposten für gefördertes Anlagevermögen mit ein, so beläuft sich die erweiterte Eigenkapitalquote auf 74,8 % (Vorjahr 75,6 %).

Die Ausstattung mit liquiden Mitteln und kurzfristig realisierbarem Vermögen unter Abzug von kurzfristigen Verbindlichkeiten zeigt sich in der Liquidität auf kurze Sicht mit 2.806 TEUR (Vorjahr 3.024 TEUR). In der Liquidität auf kurze Sicht sind auch die flüssigen Mittel enthalten, die den WVO-Rücklagen (Ertragsschwankungsrücklage, Rücklage für Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen und Abschreibungsrücklage) entsprechen. Für die Werkstätten stand im Jahr 2020 eine Deckung des betriebsgewöhnlichen monatlichen Finanzbedarfs durch die Liquidität auf kurze Sicht von rd. 3,6 Monaten (Vorjahr 2,9 Monaten) zur Verfügung. Der Einzugsfaktor gibt an, wie schnell Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Liquidität umgesetzt werden können. Er liegt bei 3,8 Wochen (Vorjahr 3,2 Wochen). Der Rückgang der Liquidität auf kurze Sicht resultiert u. a. aus den rückläufigen Jahresergebnissen.

Kennzahlenübersicht

Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Kfm. Holger Hiesgen
Dipl.-Kfm. Holger Hiesgen
Prüfungsleiter
0251 - 48204-0
h.hiesgen@bpg-muenster.de

Dipl.-Kfm. Wigbert Kreis
Dipl.-Kfm. Wigbert Kreis
Steuerberater
Prüfungsleiter

0251 - 48204-0
w.kreis@bpg-muenster.de

sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
48147
Deutschland