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Die SGB VIII Reform kommt!

Am 12. April 2017 beschloss das Bundeskabinett den vom Bundesamt für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegten Entwurf des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen. Der Gesetzentwurf beinhaltet folgende Punkte: - Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen - Stärkung von Pflegekindern und ihren Familien - Qualifizierung von Schutzinstrumenten und -maßnahmen - Verbesserung der Kooperation im Kinderschutz

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Dipl.-Kfm. Jürgen Groteschulte
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Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
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Am 12. April 2017 beschloss das Bundeskabinett den vom Bundesamt für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegten Entwurf des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen.

Als nächstes wird der Gesetzentwurf den Ländern zur Beratung und Zustimmung vorgelegt werden. Laut AFET-Bundesverband soll der Bundesrat am 17. Mai 2017 über den Entwurf entscheiden und im Anschluss die Ausschüsse des Deutschen Bundestages. Die Entscheidung des Deutschen Bundestages sei für Anfang Juni vorgesehen. In Kraft treten soll das Gesetz zum 1. Januar 2018. Der AFET-Bundesverband geht davon aus, dass keine weitere Verbändebeteilung mehr erfolgen wird.

Laut BMFSFJ würden mit dem Gesetzentwurf wichtige Ziele des Koalitionsvertrages sowie der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes und des Gesamtkonzepts für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt umgesetzt. Konkret bedeutete dies, so das BMFSFJ, dass die Wirksamkeit von Instrumenten und Maßnahmen im Kinderschutz verbessert, Kinder und Jugendliche in Einrichtungen durch eine wirkungsvollere Heimaufsicht besser geschützt und Schutzlücken in Jugendclubs und Jugendfreizeitheimen geschlossen würden. Der Umgang mit Führungszeugnissen im Ehrenamt würde praxistauglicher und die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten und der Jugendstrafjustiz verbessert. Außerdem würden Ärztinnen und Ärzte, die das Jugendamt bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung eingeschaltet haben, zukünftig besser über die weitere Entwicklung informiert.

Der Gesetzentwurf beinhaltet folgende Punkte:

  1. Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
  2. Stärkung von Pflegekindern und ihren Familien
  3. Qualifizierung von Schutzinstrumenten und -maßnahmen
  4. Verbesserung der Kooperation im Kinderschutz

Der vollständige Gesetzentwurf vom 12. April 2017 kann auf der Homepage des BMFSFJ (www.bmfsfj.de) heruntergeladen werden.

Das Reformvorhaben der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig war in der Vergangenheit von Seiten der Wohlfahrtsverbände und ihren Trägern stark kritisiert worden. Hauptkritikpunkte sind eine vermeintliche Intransparenz bei der Gestaltung des Gesetzesentwurfs, technokratische Regeln in den bisherigen Entwürfen und dass diese von der ursprünglich geplanten inklusiven Lösung nur noch Ansätze enthielten.

Damit aus dem Entwurf tatsächlich noch in dieser Sitzungsperiode des Bundestages ein Gesetz wird, ist ein Konsens zwischen den Regierungsfraktionen nötig. Dieser könnte jedoch am Wiederstand der CDU/CSU-Regierungsfraktion scheitern, welche bereits das Vorhaben der Sozialdemokratin Manuela Schwesig, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, verhinderte.

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