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Eigenbeteiligung der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen für Mittagsverpflegung gem. § 42b SGB XII soll wieder abgeschafft werden

Der durch das Bundesteilhabegesetz eingeführte Eigenanteil der Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten für behinderte Menschen an der Mittagsverpflegung teilnehmen, soll mit Wirkung zum 1. August 2019 wieder abgeschafft werden.

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Am 9 Januar 2019 haben Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gemeinsam den „Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG)“ vorgestellt. Hiermit sollen der Kinderzuschlag neu gestaltet und die Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche verbessert werden.

Art. 7 des Gesetzesentwurfs sieht vor, dass § 42b SGB XII dahingehend geändert werden soll, dass die Eigenanteile beim Mittagessen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung und vergleichbaren Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben abgeschafft werden. Die Eigenanteile sind durch das Bundesteilhabegesetz eingeführt worden und haben in der Praxis zu einem sehr hohen Abrechnungsaufwand geführt.

Die Änderung des § 42b SGB XII soll am 1. August 2019 in Kraft treten.

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