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Gemeinnützigkeit von Vereinen durch Engagement für Flüchtlinge nicht gefährdet

Reaktion der Finanzverwaltung auf Presseberichte und Beschwerden von Vereinen

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Reaktion der Finanzverwaltung auf Presseberichte und Beschwerden von Vereinen

Durch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums waren Irritationen darüber entstanden, ob die beitragsfreie Aufnahme von Flüchtlingen dazu führen kann, dass ein gemeinnütziger Verein seine steuerliche Anerkennung verlieren kann, wenn die Beitragsfreiheit nicht in der Satzung geregelt ist. In den Medien wurde daraufhin berichtet, dass die Gemeinnützigkeit von Vereinen gefährdet sei, wenn Vereine Flüchtlinge kostenlos mittrainieren lassen.

Die 16 Finanzminister bzw. -senatoren der Bundesländer haben auf einer Konferenz in Berlin festgestellt und über eine Pressemitteilung am 12. November 2015 verlautbart, dass die beitragsfreie Aufnahme von Flüchtlingen in gemeinnützige Vereine nicht zu einer Gefährdung der Gemeinnützigkeit führt.

Berlins Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen erklärt dazu: „Jeder Verein hat jetzt Klarheit: Der Einsatz für Flüchtlinge ist gut und richtig und kann keine negativen Konsequenzen für die steuerliche Gemeinnützigkeit haben. Wenn sich Vereine um die Integration von Flüchtlingen kümmern, ist das geradezu ein Paradebeispiel für gemeinnütziges Handeln.“

Die Pressemitteilung enthält abschließend den Hinweis, dass – falls noch eine Verwaltungsvorschrift geändert werden müsste – der Bund dies zügig umsetzen sollte und auch dann die Vereine ihre Aktivitäten fortsetzen können.

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