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Genehmigung Landesbasisfallwert 2018 für Niedersachsen

Der Landesbasisfallwert 2018 für Niedersachsen mit und ohne Ausgleiche sowie der Zahl-Basisfallwert ab dem 1. März 2018 ist vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung genehmigt worden.

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Dipl.-Kfm. Andreas Fennen
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Der von den Landesverbänden der Krankenkassen in Niedersachsen und der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft vereinbarte landesweite Basisfallwert ist vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung genehmigt worden. Dieser Basisfallwert stellt den Basispreis für die einzelnen DRG-Leistungen dar.

Der Landesbasisfallwert beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2018 EUR 3.439,00 (ohne Ausgleich) und EUR 3.443,30 (mit Ausgleich).

Damit liegt der Landesbasisfallwert 2018 mit Ausgleichen um EUR 24,00 (0,7 %) unter dem Bundesbasisfallwert 2018 von EUR 3.467,30.

Der vereinbarte Zahl-Basisfallwert in Höhe von EUR 3.463,31 ist für alle ab dem 1. März 2018 aufgenommenen Patienten anzuwenden. Er löst damit den für Aufnahmen bis zum 28. Februar 2018 geltenden Landesbasisfallwert 2017 ohne Ausgleiche in Höhe von EUR 3.343,25 ab.

Während der Landesbasisfallwert mit Ausgleich für die Budgetverhandlungen 2018 relevant ist, bildet der Landesbasisfallwert ohne Ausgleich den Ausgangswert für die Verhandlungen des Landesbasisfallwerts für das Jahr 2019. Dieser Landesbasisfallwert ohne Ausgleich ist für die Abrechnung der aufgenommenen Fälle ab dem 1. Januar 2019 anzuwenden, sofern zu diesem Zeitpunkt der Landesbasisfallwert 2019 noch nicht genehmigt wurde (§ 15. Abs. 1 Satz 4 KHEntG).

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