Bild: Steine

Erfahrung schafft Vertrauen

Kennzahlen aus unserem Betriebsvergleich 2020 für Altenhilfeeinrichtungen in Niedersachsen

Im Folgenden werden ausgewählte Kennzahlen aus dem BPG-Altenheimbetriebsvergleich 2020 für das Land Niedersachsen vorgestellt. Als Grundlage für die ermittelten Kennzahlen dienen von uns geprüfte Jahresabschüsse von rund 80 Altenheimen in Niedersachsen für die Vergleichsjahre 2020 und 2019.

Ihre Ansprechpartner

B.A. Julian Börger
B.A. Julian Börger
Prüfungsleiter
0251 - 48204-0
j.boerger@bpg-muenster.de

Dipl.-Kfm. Jürgen Groteschulte
Dipl.-Kfm. Jürgen Groteschulte
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
0251 - 48204-25
j.groteschulte@bpg-muenster.de

Als Spezialisten mit besonderen Fachkenntnissen im Bereich Gesundheit und Soziales, Non-Profit sowie dem öffentlichen Sektor stehen wir, die BPG, unseren Mandanten mit fundiertem und tiefgreifendem Fachwissen als Partner zur Seite.

In der BPG sind rund 60 Mitarbeiter für Sie tätig. Über unseren Netzwerkpartner, die Solidaris-Unternehmensgruppe, stehen weitere 270 Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung, so dass wir mit insgesamt 330 hochqualifizierten und branchenerfahrenen Mitarbeitern (davon rund 100 mit Berufsexamen) für Sie ein starkes Kompetenzteam bilden.

Als Fachgesellschaft haben wir uns dabei auch auf den Bereich der Altenhilfe spezialisiert.
Mit umfassenden Branchenkenntnissen prüfen, beraten und begleiten wir stationäre Altenhilfeeinrichtungen, Tagespflegen und ambulante Dienste.

Die Corona-Pandemie und ihre Folgen für die Altenhilfe

Die im Jahr 2020 weltweit aufgetretene Corona-Pandemie hat die Altenhilfe bundesweit vor enorme Herausforderungen gestellt, so wurden etwa Tagespflegen vorübergehend geschlossen und für die niedersächsischen Altenheime ein landesweiter, vorübergehender Aufnahmestopp verhängt.

Während in der vollstationären Altenhilfe zu Beginn der Pandemie der Schutz der Mitarbeiter(innen) und Bewohner(innen) im Fokus stand, galt es im Laufe der Zeit Konzepte zu entwickeln, um die soziale Isolation der Bewohner(innen) zu verhindern – bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Schutzes. In diesem Zusammenhang waren die Einrichtungen mit einer Vielzahl von organisatorischen Fragen konfrontiert, etwa der Suche nach Räumlichkeiten in denen Besuche weiterhin möglich sind, der Frage der Organisation der Essensverpflegung unter Beachtung der verschärften Hygienebestimmungen oder etwa der transparenten Kommunikation der notwendigen Einschränkungen mit den Angehörigen der Pflegebedürftigen.

Neben den geballten organisatorischen Fragestellungen hatten die Einrichtungen durch die, aufgrund des zeitweisen Mangels, explodierenden Preise für Schutzausrüstung und den vorübergehenden Belegungsstopp auch enorme wirtschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen, die durch den gesetzlichen Corona-Rettungsschirm nach § 150 SGB XI abgefedert und nach den uns aus unserer Mandantschaft erteilten Auskünften überwiegend kompensiert werden konnten.

Zwar konnte der Großteil der Pflegeheime die vorgenannten Herausforderungen im Zeitablauf bewältigen und Routinen für den Zeitraum der Pandemie entwickeln, die Belastungen durch Corona sind aber nur die Spitze des Eisbergs, da die Pandemie nach der Ansicht verschiedener Pflegewissenschaftler gewissermaßen den Finger in die Wunde des Pflegenotstands legt und sich dieser durch die Pandemie noch verschärfe.

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken hat die Politik im Juni 2021 eine Pflegereform auf den Weg gebracht, die ihre Wirkung in der Zukunft aber erst noch beweisen muss.

Der Leistungszuschlag für Pflegebedürftige als Baustein der Pflegereform und seine möglichen Auswirkungen

Ein Baustein dieser Reform in der vollstationären Pflege ist der sog. Leistungszuschlag auf die Pflege- und Ausbildungskosten, den Pflegebedürftige seit dem 1. Januar 2022 erhalten und der von der zuständigen Pflegekasse gezahlt wird. In diesem Zuge wird für die Pflegegrade 2 bis 5 der Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten schrittweise verringert, die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen jedoch nach wie vor nicht bezuschusst.

Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach dem Zeitraum, in dem Leistungen der vollstationären Pflege bezogen werden und beträgt:

  • 5% des Eigenanteils an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres
  • 25% des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 45% des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 70% des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben.

Zwar stellt der Leistungszuschlag eine deutliche Entlastung der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen dar, insbesondere wenn diese bereits seit mehreren Jahren in der Einrichtung leben, allerdings fließen den Einrichtungen durch diese Neuerung keine zusätzlichen Mittel zu, um etwa mehr Personal einzustellen oder das vorhandene Personal höher zu vergüten.

Zudem bedeutet die neue Regelung eine Kehrtwende von dem Trend „ambulant vor stationär“, da z. B. die in den letzten Jahren entwickelten Hausgemeinschaftskonzepte, in denen durch ambulante Pflegedienste betreute Seniorenwohnungen mit einer angeschlossenen Tagespflege kombiniert wurden, im Zeitablauf unter Umständen teurer für die Pflegebedürftigen sind, als wenn frühzeitig der Einzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung erfolgt. Unter diesem Gesichtspunkt stellen sich den Trägern von Altenhilfeeinrichtungen neue strategische Fragen, die ggf. zu einem Umdenken auch bei der bereits begonnenen Entwicklung von neuen Wohnkonzepten führen.

Neben den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen bedeutet der Leistungszuschlag insbesondere auch eine Entlastung für die Sozialhilfeträger, da bei längeren Verweildauern im Altenheim die Rente von bisherigen Leistungsempfängern womöglich genügt, um den dann zu leistenden einrichtungsindividuellen Eigenanteil zu decken.

Es bleibt aber abzuwarten, inwieweit der Leistungszuschlag zu einer tatsächlichen, anhaltenden Entlastung für die Pflegenden, ihre Angehörigen und die Sozialhilfeträger führt. Aufgrund der ebenfalls mit der Pflegereform beschlossenen Tarifbindung für Pflegeinrichtungen ist im Jahr 2022 mit steigenden Personalkosten für Pflegekräfte zu rechnen, wenngleich der Effekt im Bereich der konfessionellen Träger, aufgrund der bereits vor der Reform vorhandenen flächendeckenden Tarifbindung, vergleichsweise gering ausfallen dürfte. Dennoch rechnen nicht wenige Experten damit, dass die Entlastungen nur von kurzer Dauer sind und bereits in zwei Jahren wieder das heutige Durchschnittsniveau der Eigenanteile von mehr als 2.000 Euro erreicht sein wird.

Ausgewählte Kennzahlen aus unserem Betriebs­vergleich für Altenhilfeeinrichtungen

Mit der spezifischen Fach- und Branchenkenntnis im Hintergrund betreut die BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zahlreiche Mandanten in Niedersachen im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen und prüfungsnaher Beratung (darunter bspw. Fusionen, Ausgliederungen, Risikomanagement, Unternehmensbewertung usw.). Die Jahresabschlussprüfungen helfen Ihnen in Zeiten sich stetig weiter verändernden Rahmenbedingungen dabei, verlässliche Zahlen als Grundlage zur Einschätzung der Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Ihrer Einrichtung zu erhalten.

Ein zunehmend wichtiger Blick gilt hierbei auch dem Vergleich mit dem regionalen Markt bzw. den Wettbewerbern. „Wie liegt meine Einrichtung im Vergleich zum Wettbewerb?“ ist eine Frage, die uns Mandanten häufig stellen. Unser stetig geführter Altenheimbetriebsvergleich erlaubt uns hierauf jeweils eine fundierte und individuelle Antwort, die oftmals die Notwendigkeit zur Handlung unterstreicht. Auf Basis spezifischer Kennzahlen und Vergleichsdaten liefern wir Ihnen eine Diagnose und Einschätzung zur Angemessenheit Ihrer Erlöse, Aufwendungen, Personalausstattung und Investitionen.

Im Folgenden werden ausgewählte Kennzahlen aus dem BPG-Altenheimbetriebsvergleich 2020 für das Land Niedersachsen vorgestellt. Als Grundlage für die ermittelten Kennzahlen dienen von uns geprüfte Jahresabschüsse von rund 80 Altenheimen in Niedersachsen für die Vergleichsjahre 2020 und 2019. Als statistisches Maß wird der Median verwendet. Der Median (bzw. Zentralwert) halbiert in der Statistik eine Verteilung, d. h. 50 % der Werte der Verteilung sind größer bzw. kleiner als der Median. Er ist gegenüber Ausreißern (extrem abweichenden Werten) deutlich robuster und daher aussagekräftiger als das arithmetische Mittel.

Folgende ausgewählte Kennzahlen aus unserem niedersächsischen Altenheimbetriebsvergleich vermitteln nun einen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie weiterer branchenspezifischer Leistungsdaten und bieten Ihnen so die Möglichkeit zum Vergleich mit Ihrer Einrichtung:

Erfolgs-, Finanzierungs- und Liquiditätskennzahlen

Entgegen dem Vorjahr sind die Jahresergebnisse unserer Vergleichseinrichtungen im Geschäftsjahr 2020 deutlich verbessert, was als Beleg für die Wirksamkeit des Corona-Rettungsschirms gewertet werden kann. Gleichwohl sind etwaige Rückforderungen aus Prüfungen der Kostenträger abzuwarten, um diesbezüglich eine endgültige Aussage treffen zu können.

Pflegesätze (vollstationäre Pflege)

Im Vergleich zu den Pflegesätzen des Vorjahres konnten die Einrichtungen für das Jahr 2020 deutliche Steigerungen verhandeln. Die Investitionskostensätze waren bei unseren Vergleichseinrichtungen dagegen im Median rückläufig.

Leistungsdaten - Auslastung und Struktur - 1

Die Auslastung der Einrichtungen ist wegen des vorübergehenden Aufnahmestopps gesunkenen. In der Pflegestruktur lassen sich zum Vorjahr lediglich geringe Verschiebungen erkennen.

Leistungsdaten - Auslastung und Struktur - 2

Der Anstieg der Personalaufwendungen je Vollkraft (VK) um 12 % ist neben Tariferhöhungen insbesondere auf den sog. Corona-Bonus für Pflegekräfte nach § 150a SGB XI sowie etwaige zusätzlich gewährte Corona-Prämien nach den jeweiligen Tarifstrukturen zurückzuführen.

Insgesamt lässt sich nach Analyse der Kennzahlen zusammenfassen, dass die Corona-Pandemie im Median zu erkennbaren Veränderungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der im Vergleich enthaltenen rund 80 niedersächsischen Altenhilfereinrichtungen im Jahr 2020 geführt hat.

Um Ihre Altenhilfeeinrichtung zukunftsgerecht aufzustellen, unterstützt Sie die BPG gerne bei einer strategischen Standortbestimmung, der Maßnahmenplanung sowie der Entwicklung eines handlungsorientierten Umsetzungskonzeptes. Auch bei operativen Themen stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen und Erfahrungswerten hinsichtlich der optimalen Personalsteuerung und Dienstplangestaltung sowie in Fragestellungen rund um die Themen Pflegesatz- bzw. Investitionskostensatzverhandlungen zur Verfügung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt oder Fragen aufgeworfen? Dann lernen Sie uns in einem gemeinsamen Termin kennen und besprechen Sie mit uns Ihre spezifischen Herausforderungen und unsere möglichen Unterstützungsleistungen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ihre Ansprechpartner

B.A. Julian Börger
B.A. Julian Börger
Prüfungsleiter
0251 - 48204-0
j.boerger@bpg-muenster.de

Dipl.-Kfm. Jürgen Groteschulte
Dipl.-Kfm. Jürgen Groteschulte
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
0251 - 48204-25
j.groteschulte@bpg-muenster.de

sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
48147
Deutschland