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Muss der Vorstand eines Vereins Mitglied dieses Vereins sein?

Das OLG Düsseldorf hat interessante Feststellungen getroffen zu der Frage, ob der Vorstand eines Vereins dessen Mitglied sein muss.

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 Rechtsanwältin Simone Scheffer
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zu der Frage Stellung genommen, ob der Austritt von Mitgliedern des Vorstands eines Vereins aus dem Verein zwingend zum Verlust des Amts als Vorstand führt und in diesem Zusammenhang interessante Feststellungen getroffen (Beschluss vom 09.02.2016, I – 3 Wx 4/16).

Die dem Vorstand eines Vereins angehörigen Personen müssen grundsätzlich nur dann Mitglieder dieses Vereins sein, wenn die Satzung dies ausdrücklich oder schlüssig vorschreibt. Fehlt es an einer Satzungsbestimmung, wonach nur Vereinsmitglieder dem Vorstand angehören dürfen, führt der Austritt aus dem Verein grundsätzlich nicht zum Verlust des Vorstandsamts.

Etwas anderes kann sich ergeben, wenn sich die Zugehörigkeit eines Nichtmitglieds zum Vorstand eines Vereins aufgrund ständiger Übung (Gewohnheitsrecht) oder nach der Struktur und Zielsetzung des Vereins verbietet.

Allein die Tatsache, dass sich sämtliche bisherigen Vorstände der Vergangenheit ausschließlich aus Vereinsmitgliedern zusammengesetzt haben, genügt für die Annahme von Gewohnheitsrecht nicht.

Der Austritt eines Mitglieds des Vorstands aus dem Verein führt aber dann zur Beendigung des Amtes als Vorstand, wenn mit dem Austritt grundsätzlich eine demonstrative Distanzierung vom Verein, seinen Zweck und seinen Zielen verbunden ist, die einer Fortsetzung der Vorstandsarbeit entgegensteht.

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