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Werkstättenbetriebsvergleich 2019

Darstellung des Kennzahlenvergleichs der Jahresabschlüsse 2019 für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Kfm. Holger Hiesgen
Dipl.-Kfm. Holger Hiesgen
Prüfungsleiter
0251 - 48204-0
h.hiesgen@bpg-muenster.de

Auch in diesem Jahr möchten wir Sie wieder über die Ergebnisse des Werkstättenbetriebsvergleichs informieren. Die Datenbasis bilden dabei 61 (Vorjahr 60) Jahresabschlüsse, die wir in unserem Netzwerk BPG/Solidaris prüfen. Es handelt sich um Werkstätten aus verschiedenen Bundesländern, wobei nordrhein-westfälische Einrichtungen den Schwerpunkt bilden.

Struktur

Die Bandbreite der in den Betriebsvergleich 2019 einbezogenen Werkstätten reicht von 54 bis zu 1.539 genehmigten Plätzen. Im Durchschnitt bieten die Werkstätten nach 455 Plätzen im Vorjahr nun Platz für 450 Beschäftigte. Der Auslastungsgrad, der sich als Quotient aus tatsächlich genutzten und genehmigten Plätzen ergibt, verminderte sich im Mittelwert auf 107,6 % (Vorjahr 108,0 %). Die Bandbreite bewegt sich hier von 71,9 % als Minimum auf bis zu 138,6 % als Maximum. Der Anteil der im Berufsbildungsbereich beschäftigten behinderten Menschen beträgt im Durchschnitt 11,0 % und ist damit nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (11,7 %).

Jahresergebnis/Arbeitsergebnis

Das durchschnittliche Jahresergebnis ist weiterhin rückläufig (2019: - 2,9 %; 2018 – 4,9 %; 2017: -1,7 %; 2016: - 7,8 %). Allerdings erzielten rund 88 % (Vorjahr rd. 92 %) der in den Betriebsvergleich einbezogenen Werkstätten ein positives Jahresergebnis. Unverändert ist eine leichte Tendenz dahingehend festzustellen, dass die Jahresergebnisse mit zunehmender Einrichtungsgröße besser ausfallen. Die durchschnittliche Umsatzrentabilität der Werkstätten mit einem positiven Jahresergebnis beläuft sich auf 3,0 % (Vorjahr 3,6 %).

Die Ausschüttungsquoten (Auszahlung von Arbeitsentgelten aus dem Arbeitsergebnis der Werkstätten an die Beschäftigten) liegen im Median mit 85,2 % (2018: 86,2 %) leicht unterhalb des Vorjahreswertes. Die Spannweite liegt dabei mit 70,0 % im Minimum und mit 164,3 % im Maximum sowie im Durchschnitt mit 89,0 % zum Teil deutlich über der gesetzlich vorgesehenen Mindestquote von 70 %. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unsere „Hinweise zur Entwicklung des Grundbetrags durch die Erhöhung des Ausbildungsgeldes in vier Stufen und ihre Auswirkung auf die Arbeitsentgelte der Werkstattbeschäftigten“.  (Als Link auf den Artikel auf der BPG-Homepage)

Eine hohe Auszahlungsquote führt dazu, dass weniger Volumen für die Bildung der Rücklagen für Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen zur Verfügung steht. Die Notwendigkeit der Mittelansammlung in Höhe der aufgebauten Ersatz- und Modernisierungsrücklagen unter Berücksichtigung der Abschreibungsrücklage ist über Investitionspläne zu belegen. Überschüssige Mittel sind an die Werkstattbesucher auszuzahlen.

Kennzahlen Personalbereich

Das durchschnittliche Arbeitsentgelt je Beschäftigten pro Jahr im Arbeitsbereich der Werkstätten hat sich im Durchschnitt von EUR 2.103 im Vorjahr auf EUR 2.169 erhöht.

Der durchschnittliche Personalaufwand je Vollkraft (angestellte Betreuer) hat sich mit TEUR 56.798 gegenüber dem Vorjahr (EUR 55.913) unter anderem aufgrund von Tarifsteigerungen erhöht. Das Verhältnis von Betreuer je Betreutem von im Durchschnitt 1 : 6,9 ist mit Zunahme der Einrichtungsgröße tendenziell rückläufig – von 8,0 Beschäftigten pro Betreuer (bis 199 Plätze) bis 6,1 Beschäftigten pro Betreuer (ab 600 Plätze).

Finanzlage und Liquidität

Die durchschnittliche Eigenkapitalquote der Werkstätten beträgt 62,7 % (Vorjahr 66,4 %). Bezieht man die Sonderposten für gefördertes Anlagevermögen mit ein, so beläuft sich die erweiterte Eigenkapitalquote auf 73,1 % (Vorjahr 75,7 %).

Die Ausstattung mit liquiden Mitteln und kurzfristig realisierbarem Vermögen unter Abzug von kurzfristigen Verbindlichkeiten zeigt sich in der Liquidität auf kurze Sicht im Durchschnitt mit TEUR 4.332. In der Liquidität auf kurze Sicht sind auch die flüssigen Mittel enthalten, die den WVO-Rücklagen (Ertragsschwankungsrücklage, Rücklage für Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen und Abschreibungsrücklage) entsprechen. Für die Werkstätten stand im Jahr 2019 eine Deckung des betriebsgewöhnlichen monatlichen Finanzbedarfs durch die Liquidität auf kurze Sicht von durchschnittlich rd. 3,3 Monaten (Vorjahr 3,5 Monaten) zur Verfügung. Der Einzugsfaktor gibt an, wie schnell Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Liquidität umgesetzt werden können. Er liegt im Durchschnitt bei 4,3 Wochen (Vorjahr 4,2 Wochen).

Kennzahlenübersicht

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