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BPG-Newsletter 2022

BPG-Newsletter 2022
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Newsletter 2022

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem neuen Newsletter informieren wir Sie auf der Zielgerade dieses arbeitsintensiven Jahres voller herausfordernder politischer und weltwirtschaftlicher Geschehnisse über wichtige aktuelle Entwicklungen aus der Rechtsprechung, der Finanzverwaltung und der Gesetzgebung. Im neuen Jahr werden wir Sie an dieser Stelle wieder in der gewohnten Art und Weise auf dem Laufenden halten.

Nachfolgend finden Sie jeweils eine kurze Einleitung zu den entsprechenden Informationen. Über einen Link gelangen Sie dann zu der entsprechenden Newsmeldung auf unserer Homepage.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre, eine schöne Weihnachtszeit, einen guten Rutsch in das neue Jahr und vor Allem alles Gute für Ihre Gesundheit!

Bei betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und/oder steuerlichen Fragestellungen stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

In diesem Zusammenhang verweisen wir zudem auf unser Seminarprogramm, das wir mit neuen Themen angereichert haben um Sie in Ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen.

 

Dipl.-Kfm. Reinhold Jucks, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Geschäftsbereich Wirtschaftsprüfung

 

André Spak LL.M., Rechtsanwalt, Steuerberater

Geschäftsbereich Rechtsberatung

 

Dipl.-Betriebwirtin Claudia Schürmann-Schütte

Geschäftsbereich Unternehmensberatung

 

Dipl.-Kfm. Hauke Hübert, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Geschäftsbereich Steuerberatung

 

16.11.2022
Ankündigungsschreiben im Zusammenhang mit einer Erhöhung der Investitionskosten zum 1. Januar 2023

Für Altenhilfeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen ergeben sich im Zusammenhang mit den Ankündigungsschreiben zum 1. Januar 2023 erhebliche Hindernisse.

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11.11.2022
Europäisches Parlament beschließt CSRD - Nachhaltigkeitsberichterstattung wird verpflichtend

Für das Geschäftsjahr 2025 beginnend müssen große Unternehmen in einem gesonderten Abschnitt im Lagebericht eine Nachhaltigkeitsberichterstattung aufnehmen, die im Rahmen der Jahresabschlussprüfung prüfungspflichtig ist.

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10.11.2022
Vereinsrecht: Übertragung von Aufgaben der Geschäftsführung auf Dritte nicht unbegrenzt möglich

Das OLG Brandenburg hat sich mit einem aktuellen Urteil zu den Grenzen der entgeltlichen Übertragung von Aufgaben der Geschäftsführung im Verein auf Dritte geäußert.

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26.10.2022
BFH v. 21.04.2022 - Keine Umsatzsteuerbefreiung für den Betrieb einer Cafeteria eines Altenheims

Mit Urteil vom 21. April 2022 (V R 39/21) hat der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt, dass Umsätze aus dem Cafeteriabetrieb eines Altenheims mit umfangreicher Verpflegung nicht von der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 UStG umfasst sind.

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26.10.2022
FG Münster v. 25.01.2022 - Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen im betreuten Wohnen

Mit Urteil vom 25. Januar 2022 (15 K 3554/18 U) hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden, dass Betreuungsleistungen im Rahmen des betreuten Wohnens als eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Umsätze nach § 4 Nr. 16 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind.

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24.10.2022
Überlassung von E-Bikes an Arbeitnehmer

Die Finanzverwaltung hat sich nun auch zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Privatnutzung von E-Autos und Fahrrädern durch den Unternehmer und seine Mitarbeiter geäußert.

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24.10.2022
BFH bestätigt erneut seine Auffassung zum ermäßigten Steuersatz für Zweckbetriebe gem. § 65 AO

Die Entscheidung des BFH zeigt wieder einmal, dass die umsatzsteuerliche Bewertung eines Sachverhaltes differenziert zu betrachten ist.

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12.09.2022
APG DVO NRW: Angemessenheitsgrenzen für das Jahr 2023

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat mit Erlass vom 3. August 2022 die Angemessenheitsgrenzen für das Jahr 2023 bekannt gegeben.

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06.09.2022
APG DVO NRW - Folgefestsetzung zum 1. Januar 2023

Erst zum 1. Juli 2021 haben die voll- und teilstationären Altenhilfeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen, die im sogenannten Mietmodell geführt werden, neue Bescheide über die Folgefestsetzung der Investitionskosten erhalten. Weil diese Bescheide bis zum 31. Dezember 2022 befristet waren, besteht nun erneut Handlungsbedarf.

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