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Erfahrung schafft Vertrauen

BPG-Newsletter September 2020

BPG-Newsletter September 2020
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Newsletter 09/2020

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem neuen Newsletter informieren wir Sie über wichtige Entwicklungen aus der Rechtsprechung, der Finanzverwaltung und der Gesetzgebung seit unserem letzten Newsletter im Juli.

Nachfolgend finden Sie jeweils eine kurze Einleitung zu den entsprechenden Informationen. Über einen Link gelangen Sie dann zu der entsprechenden Newsmeldung auf unserer Homepage.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und alles Gute für Ihre Gesundheit!

Bei betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und/oder steuerlichen Fragestellungen stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

In diesem Zusammenhang verweisen wir zudem auf unser Seminarprogramm, das wir mit neuen Themen angereichert haben um Sie in Ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen.

 

Dipl.-Ing. Jochen Hartung, Wirtschaftsprüfer

BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

André Spak LL.M., Rechtsanwalt, Steuerberater

BPG Rechtsanwaltsgesellschaft

 

Dipl.-Betriebwirtin Claudia Schürmann-Schütte

BPG Unternehmensberatungsgesellschaft

 

Dipl.-Betriebswirt (FH) Sven Homm, Steuerberater

BPG Steuerberatungsgesellschaft

 

10.09.2020
Aktualisierung der Gesellschafterliste zur Vermeidung von Mitteilungen an das Transparenzregister

OLG Düsseldorf (Beschluss vom 17. April 2020 – 3 Wx 57/20) klärt die Zulässigkeit der Einreichung einer aktualisierten Gesellschafterliste zum Handelsregister auch ohne eine Änderung hinsichtlich der Geschäftsanteile.

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01.09.2020
EuGH zu Betriebsübergang: Übergang von materiellen Betriebsmitteln nicht zwingend erforderlich.

Durch ein neu veröffentlichtes Urteil weitet der EuGH die Maßstäbe für das Vorliegen eines Betriebsübergangs aus und bejaht im Einzelfall das Vorliegen eines Betriebsübergangs auch ohne den Übergang wesentlicher materieller Betriebsmittel.

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31.08.2020
BSG zum Vorbereitungsassistenten im ZMVZ

Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts darf in einem Zahnarzt-MVZ mehr als ein Vorbereitungsassistent angestellt werden (Urteil vom 12. Februar 2020 – B 6 KA 1/19 R).

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24.08.2020
BGH: Firmierung einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft

Eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft darf den Status als gemeinnützig in ihrer Firrmenbezeichnung zum Ausdruck bringen. Die Firmierung gUG (haftungsbeschränkt) ist zulässig, wie der BGH jüngst entschieden hat.

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06.08.2020
Was ist ein Reha-Notfall-Krankenhaus?

Steht im Anschluss an die Krankenhausbehandlung kein Reha-Platz zur Verfügung, kann das Krankenhaus ausnahmsweise eine "Reha-Notfall-Behandlung" erbringen.

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