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Erfahrung schafft Vertrauen

Jahresabschlussprüfung

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Kfm. Matthias Pick
Dipl.-Kfm. Matthias Pick
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
0251 - 48204-44
m.pick@bpg-muenster.de

Die Jahresabschlussprüfung bezieht sich sowohl auf gesetzlich vorgeschriebene als auch freiwillige Prüfungen aller Arten von Unternehmen bzw. Einrichtungen der von uns betreuten Branchen. Rechtsgrundlage sind vielfach das HGB, die PBV und die KHBV.

  • Einzelabschluss
  • Konzernabschluss
  • Zwischenabschluss
  • Quartalsabschluss
  • Jahresrechnung

Sowohl bei der gesetzlich vorgeschriebenen als auch bei freiwilligen Jahresabschlussprüfung wird der Jahresabschluss eines Unternehmens bzw. einer Einrichtung durch uns auf die Einhaltung von Gesetzen, die Einhaltung von Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag und die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung hin geprüft. Ziel der Prüfung ist die Beurteilung, ob die Rechnungslegungsvorschriften eingehalten wurden. Beim Lagebericht prüfen wir, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht.

Prüfungsansatz bei der Jahresabschlussprüfung

Sowohl für die gesetzlich vorgeschriebene als auch für die freiwillige Jahresabschlussprüfung verwenden wir einen einheitlichen, risikoorientierten Prüfungsansatz.

individuelles PrüfungsprogrammUnser risiko- und prozessorientierter Prüfungsansatz basiert auf einem grundlegenden Verständnis der Geschäftsabläufe Ihres Unternehmens/Einrichtung und der Kenntnis der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Auf dieser Basis wird ein individuelles Prüfungsprogramm entwickelt, das aussagebezogene und analytische Prüfungshandlungen umfasst.

Prüfungsschwerpunkte im Rahmen der Jahresabschlussprüfung

Im Rahmen des risiko- und prozessorientierten Prüfungsansatzes können in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat, der in der Regel den Auftrag für die Jahresabschlussprüfung erteilt, jährlich wechselnde Prüfungsschwerpunkte gemeinsam festgelegt werden. Diese ergänzen die von uns unter Risikogesichtspunkten ohnehin vorzunehmenden analytischen- und Einzelfallprüfungshandlungen.

Lagebericht und Jahresabschlussprüfung

Während der Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn-und Verlustrechnung sowie Anhang - vergangenheitsbezogen ist, gibt der Lagebericht als ergänzendes Instrument darüber hinaus auch einen Ausblick auf die zukünftigen Chancen und Risiken sowie eine Prognose für die weitere Entwicklung Ihres Unternehmens bzw. Einrichtung. Sofern Sie freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben einen Lagebericht erstellen, prüfen wir im Rahmen der Jahresabschlussprüfung, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt. Darüber hinaus geben wir auch eine Beurteilung ab, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.

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Dipl.-Kfm. Matthias Pick
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