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Erfahrung schafft Vertrauen

Der Dritte Weg - aktuelle Rechtsprechung und arbeitsrechtliche Entwicklungen im kirchlichen Arbeitsrecht

Die Veranstaltung ist bereits vorüber!

Die Situation

Im letzten Jahr haben Arbeitsgerichte zahlreiche interessante Entscheidungen zum Arbeitsrecht verkündet. Oftmals auch mit Bezug und Wirkung auf die arbeitsrechtlichen Besonderheiten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kirchennahen Organisationen.

Diese Besonderheiten werden in der arbeitsrechtlichen Kommission, welche paritätisch von Dienstgebern und Dienstnehmern besetzt ist, durch Verhandlung und Beschluss weiterentwickelt. Dieser sogenannte "Dritte Weg" wurde grundsätzlich durch das Bundesarbeitsgericht bestätigt, jedoch würdigt die Rechtsprechung an den Arbeitsgerichten diese Besonderheiten "Dritter Weg" durchaus kritisch.

Weiterhin werden auch die unterschiedlichen, interessanten Entwicklungen im evangelischen und im katholischen Arbeitsrecht dargestellt.

Seminarinhalte (Auszüge)

  • Entwicklungen im Bereich der Caritas und der Diakonie
  • Loyalitätspflichten im Licht der Rechtsprechung
  • Einige MAVO-Schlaglichter: u.a. Anfechtung der MAV-Wahl, der Einrichtungsbegriff, MAV-Mandat bei Betriebsübergang eines Krankenhauses, Interessenwahrnehmung der MAV durch Presseveröffentlichung
  • Stellenausschreibung - Kirchlicher Arbeitgeber darf Religionszugehörigkeit für Referententätigkeit fordern (LAG Berlin-Brandenburg vom 28.05.2014)
  • Statische und dynamische Fortgeltung der AVR nach Betriebsübergang? ("Alemo-Herron" - Entscheidung des EuGH vom 18.07.2013)
  • Rechtsprechung zum Befristungsrecht
  • Aktuelles aus dem Urlaubsrecht
  • Aktuelles aus dem Kündigungsrecht: Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers unter Anwendung KAVO (BAG vom 10.04.2014), Kündigung wegen Kirchenaustritts (BAG vom 25.04.2013)
  • Nichtanwendbarkeit des Übungsleiterfreibetrages bei Mahlzeitendiensten (LSG NRW vom 02.07.2014 für einen Caritas-Ortsverband)
  • Ende der Ehrenamtlichkeit - Beginn des Arbeitsverhältnisses/der abhängigen Beschäftigung (BAG vom 29.08.2012; LSG NW vom 02.07.2014)
  • Mindestlohngesetz: Was sind ehrenamtlich Tätige im Sinne des § 22 Abs. 3 MiLoG? - Auswirkungen für kirchliche Arbeitgeber

Hinweise

Buchung der BFS-Service GmbH
Seminare nur über die
BFS-Service GmbH möglich:

Im Zollhafen 5 (Halle 11)
50678 Köln
Fax: 0221 97356 - 164
E-Mail: bfs-service@sozialbank.de

Zielgruppe

Vorstände, Geschäftsführung, Personalleitung und Mitarbeiter von Personalabteilungen

Referent(en)

Golo Busch
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ort

Köln

Kosten

300,- zzgl. MwSt.

Termine

08.09.2015
10:00 Uhr - 17:00 Uhr
sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
48147
Deutschland