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Erfahrung schafft Vertrauen

Grundlagenseminar zum Stiftungsrecht

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Die Situation

Die Errichtung von Stiftungen ist trotz der aktuellen Niedrigzinsphase beliebt. Die Mehrzahl der rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts wurde in den letzten 15 Jahren gegründet. Spätestens durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements aus dem Jahr 2007 hat die Stiftungskultur einen zusätzlichen Schub erhalten. Stiftungen werden ganz überwiegend zur Förderung gemeinnütziger, kirchlicher oder mildtätiger Zwecke errichtet, wobei die Gründe für die Errichtung einer Stiftung und deren Zwecke höchst unterschiedlich sein können.

Eine Stiftung ist die ideale Möglichkeit, Vermögen, noch zu Lebzeiten oder von Todes wegen, auf Dauer, nachhaltig und den persönlichen Vorstellungen entsprechend für das öffentliche Wohl einzusetzen. Ferner kann durch die Errichtung einer Stiftung ein bestimmter, meist gemeinnütziger Zweck und eine bestimmte Form der Zweckverwirklichung dauerhaft verwirklicht werden. Stiftungen sind insbesondere Träger von Einrichtungen der Sozialwirtschaft und des Gesundheitswesens sowie diakonischer und caritativer Einrichtungen. Im kommunalen Umfeld werden regelmäßig Bürgerstiftungen gegründet. Seit kurzem besteht auch rechtlich auf sicherem Fundament die Möglichkeit, eine Stiftung, deren Vermögen zum Verbrauch für den Stiftungszweck bestimmt ist, zu errichten.

Für zukünftige oder gegenwärtige Stifter sowie für die in der Stiftungsverwaltung Verantwortlichen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung und Verwaltung von Stiftungen, die steuerlichen Aspekte sowie die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten für und im Zusammenhang mit Stiftungen von Interesse.

Seminarinhalte

Das dreistündige Seminar befasst sich mit nachfolgenden Problemstellungen im Bereich der Errichtung und Verwaltung von Stiftungen:

  • Was ist eine Stiftung, welche Zwecke kann sie verfolgen, wie ist das Stiftungswesen in Deutschland strukturiert? Welche besonderen Stiftungsarten gibt es?
  • Empfehlungen bei der Errichtung und der Weiterentwicklung einer Stiftung
  • Grundlagen zur Formulierung der Stiftungssatzung
  • Welche rechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sind bei Errichtung und Verwaltung von gemeinnützigen Stiftungen zu beachten?
  • Was ist im Rahmen einer Satzungsänderung zu beachten?
  • Welche grundlegenden Pflichten bestehen für Stiftungsvorstände?
  • Grundlagen der Gremienarbeit

Es besteht die Möglichkeit im Rahmen des Seminars auch konkrete Fragen zur eigenen Satzungsgestaltung zu stellen.

Zielgruppe

Vorstands- und Kuratoriumsmitglieder, Stiftungsmanager, Stifter und zukünftige Stifter

Referent(en)

Christian Staiber
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Mitglied des Arbeitskreises Kirchen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen

Ort

Ärztekammer Westfalen-Lippe
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster

Kosten

160,- € zzgl. MwSt

Termine

13.11.2018
09:30 Uhr - 13:00 Uhr
sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
48147
Deutschland