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Altenheimbetriebsvergleich 2013

Seit dem Jahr 1998 führt die BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen Betriebsvergleich für Altenhilfeeinrichtungen durch. Für den BPG-Betriebsvergleich des Jahres 2013 stehen die Daten von 147 Altenheimen zur Verfügung.

Seit dem Jahr 1998 führt die BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen Betriebsvergleich für Altenhilfeeinrichtungen durch. Die Datenbasis wird den testierten Jahresabschlüssen der geprüften Gesellschaften und Einrichtungen entnommen. Für den BPG-Betriebsvergleich des Jahres 2013 stehen die Daten von 147 Altenheimen zur Verfügung, davon sind 90 % aus Nordrhein-Westfalen und weitere 10 % aus Niedersachsen. Um eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden die Einrichtungen in kleine (bis 80 Heimplätze), mittelgroße (81 bis 120 Heimplätze) sowie große Einrichtungen (mehr als 120 Heimplätze) geclustert.

Als statistisches Maß wird neben dem arithmetischen Mittelwert und dem Minimum bzw. Maximum insbesondere der Median verwendet. Der Median (bzw. Zentralwert) halbiert in der Statistik eine Verteilung, d. h. 50 % der Werte der Verteilung sind größer bzw. kleiner als der Median. Er ist gegenüber Ausreißern (extrem abweichenden Werten) deutlich robuster als der Mittelwert. Zusätzlich werden die sog. Quartilwerte (oberes bzw. unteres Quartil) berechnet. Der obere Quartilwert sagt aus, dass 25 % der Einrichtungen für diesen Wert eine höhere Ausprägung haben bzw. 75 % einen Wert haben, der unter diesem oberen Quartilwert liegt.

Für den Begriff „Betriebsvergleich“ wird hier grundsätzlich der Begriff „Benchmarking“ synonym verwendet. Es lassen sich insbesondere Abweichungen von Referenzwerten feststellen. Der BPG-Betriebsvergleich umfasst die drei Bereiche „Leistungsdaten und Entgelte“, „Vermögens- und Finanzlage“ und „Ertragslage und Erfolgsvergleich“.

1. Leistungsdaten und Entgelte

Die wichtigste Kennzahl in der Altenhilfe ist die Auslastung, da die Finanzierung bzw. Refinanzierung der Einrichtung in den einzelnen Bundesländern im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen an den Auslastungsgrad gekoppelt ist. Dabei sind teilweise die den Entgeltverhandlungen zugrunde gelegten Auslastungsgrade auf Länderebene festgelegt. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise bildet eine 98-prozentige Auslastung die Basis der Pflegesatzverhandlungen. In Niedersachsen dagegen ist der Auslastungsgrad zwar frei im Rahmen eines individuellen Pflegesatzverfahrens verhandelbar, wobei der „übliche“ Auslastungsgrad hier ebenfalls regelmäßig bei 98 % liegt. In der nachfolgenden Übersicht ist jeweils der Median der Auslastung in Abhängigkeit von der Größe der Einrichtung im Drei-Jahresvergleich dargestellt:

 

[Chart über Verteilung von Altenheimplätzen]

 

Es ist insgesamt zu beobachten, dass sich die Auslastung der Heimplätze im Vergleich zum Vorjahr rückläufig entwickelt hat. Die Auslastung der Heimplätze insgesamt (ohne Unterteilung in kleine, mittlere oder große Heime) betrug im Jahr 2013 98,51 %; im Jahr 2012 betrug dieser Wert noch 98,73 %. Bei Betrachtung der Auslastung ist besonders auffällig, dass die Auslastung der Heimplätze bei den mittelgroßen Einrichtungen sogar unter die für die Finanzierung wichtige 98 Prozentmarke gesunken ist. Weiterhin ist bemerkenswert, dass gerade die großen Altenhilfeeinrichtungen einen deutlichen Zuwachs in der Belegung erzielen konnten.

Ein weiterer wichtiger Einflussfaktor im Bereich der Leistungsentgelte ist die Verteilung der Pflegestufen (die sog. Pflegestruktur). Da höhere Pflegestufen mit höheren Erträgen verbunden sind, ist es für viele Einrichtungen mit Blick auf die Ertragslage besonders wichtig, viele Bewohner in den Pflegestufen II und III zu betreuen. Die Pflegeleistung der Altenheime lässt sich wie folgt an der Pflegestruktur verdeutlichen:
 

[Chart über Verteilung von Pflegestufen]


Die Pflegestruktur der einbezogenen Altenheime hat sich im Verlauf der letzten Jahre nicht wesentlich verändert. Diese Tatsache ist vor dem Hintergrund nachhaltig kürzerer Verweildauern bemerkenswert.

Die Pflegestruktur lässt sich mit einer sog. Strukturkennzahl beschreiben, indem die je nach Pflegeklasse mit unterschiedlichen Äquivalenzziffern gewichtete Pflegeleistung in Tagen ins Verhältnis zu den ungewichteten Pflegetagen gesetzt wird. Der Median der Strukturkennzahl beläuft sich für das Jahr 2013 auf 1,35 und ist gegenüber dem Vorjahr (1,34) nahezu unverändert.

Die Betrachtung der Pflegesätze der einzelnen Einrichtungen erfolgt stichtagsbezogen zum 31.12. des jeweiligen Jahres, d. h. Preisentwicklungen aufgrund unterschiedlicher Pflegesatzzeiträume und -verhandlungszeitpunkte sind nicht berücksichtigt. Nach-folgend werden die abgerechneten Pflegesätze in EUR – als Median für die einzelnen Pflegestufen – dargestellt:
 

[Chart über Verteilung von Pflegestufen]


Die Pflegesätze erhöhten sich im Jahresvergleich durchschnittlich um ca. 1,5 %. 

Bei dem Investitionskostensatz ist eine geringfügige Steigerung zu verzeichnen. In Nordrhein-Westfalen ist aufgrund des am 16. Oktober 2014 in Kraft getretenen GEPA NRW in Verbindung mit der am 2. November 2014 in Kraft getretenen APG DVO NRW ab dem Jahr 2016 mit einem Absenken der Investivkostensätze zu rechnen. Wesentliche Gründe für den künftigen Rückgang der Investivkostensätze ist eine deutlich geringere Eigenkapitalverzinsung, die Verteilung der refinanzierungsfähigen Aufwendungen auf die tatsächliche Auslastung (bislang wurde eine Auslastung von 95 % zu Grunde gelegt) sowie das Wegfallen der EDV-Pauschale.

2. Vermögens- und Finanzlage

Kennzahlen im Bereich der Vermögens- und Finanzlage sind aufgrund der teilweise sehr unterschiedlichen Strukturen und der historischen Entwicklungen in den einzelnen Einrichtungen zum Teil nur bedingt vergleichbar. Insbesondere durch Betriebsaufspaltungen, Kooperationen und Fusionen sowie organisatorischer Rahmenbedingungen ergibt sich ein inhomogenes Bild. Aufgrund der heterogenen Datenbasis unterscheiden sich daher auch die Kennzahlen voneinander.

Eine relativ eindeutig ermittelbare Kennzahl betrifft die Debitorenreichweite. Diese Kennzahl gibt die durchschnittliche Anzahl der Tage zwischen Fakturierung und Zahlungseingang an. Der Median der Debitorenreichweite beläuft sich auf 9,8 Tage. Insgesamt ist der Vorfinanzierungszeitraum bei 75 % der Einrichtungen nicht größer als 17,6 Tage.

Eine weitere bedeutende Kennzahl ist die Eigenkapitalquote. Die nachfolgende Grafik stellt jeweils den Median der Eigenkapitalquoten der Altenheime in den Jahren 2012 und 2013 dar:
 

[Chart über Verteilung von Pflegestufen]


Die Urlaubs- und Überstundenrückstellungen stehen insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels im Focus der Betrachtung. Der in diesem Zusammenhang für die Altenhilfeeinrichtungen ermittelte Rückstellungsbetrag für Urlaub und Überstunden je Vollkraft beträgt für das Jahr 2013 im Median EUR 1.643 je Vollkraft und ist damit nur noch leicht um EUR 51 je Vollkraft gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Insgesamt stellen 25 % der Einrichtungen mehr als EUR 2.197 je Vollkraft und 25 % der Einrichtungen weniger als EUR 1.100 zurück.

3. Ertragslage und Erfolgsvergleich

Unabhängig von ihrer Größe ist ein positives Jahresergebnis regelmäßig ein angestrebtes Ziel für die Mehrzahl der Einrichtungen. Für das durchschnittliche Altenheim ergibt sich im Jahr 2013 zwar ein Jahresüberschuss von TEUR 22, jedoch fällt dieses Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 75) deutlich geringer aus. Ursächlich für den Rückgang ist insbesondere die Entwicklung im pflegesatzfinanzierten Bereich (Betriebsergebnis I). Das Betriebsergebnis I verschlechterte sich im Median um TEUR 41 auf ein Defizit von TEUR 53. Bemerkenswert ist, dass 75 % der Altenhilfeeinrichtungen in unserem Betriebsvergleich kein positives Betriebsergebnis I erzielen konnten; 25 % der Einrichtungen haben sogar einen operativen Verlust von über TEUR 130 erzielt. So bemerkenswert diese Zahl ist, überraschend ist eine solche Entwicklung angesichts der überproportional steigenden Personalkosten im Bereich des AVR-Caritas jedoch nicht. Wie schon in Abschnitt 1 beschrieben, sind die Pflegesätze im Jahr 2013 durchschnittlich um etwa 1,5 % gestiegen. Die Vergütungen des Personals der Pflege und Verwaltung im AVR-Bereich erhöhten sich dagegen im Jahresvergleich aufgrund der unterjährigen Erhöhungen im AVR-Caritas der Jahre 2012/2013 um durchschnittlich 4,5 bis 5,0 %. Die Personalaufwendungen je Vollkraft zeigt nachfolgende Übersicht:
 

[Chart über Verteilung von Pflegestufen]


Das investive Ergebnis ist in der Regel positiv. Diese Entwicklung führt seit Jahren zu einer Quersubventionierung des Betriebsergebnis I aus den grundsätzlich zweckgebundenen investiven Überschüssen. Hier kommt es für die Altenhilfeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen durch das GEPA NRW bzw. die APG DVO NRW künftig zu weitreichenden Änderungen. Die geänderten Rahmenbedingungen für die Investitionskostenfinanzierung von stationären Altenhilfeeinrichtungen in NRW sehen im geänderten Finanzierungsverfahren keine bzw. nur noch geringe Überschüsse (lediglich eine deutlich geringere Eigenkapitalverzinsung verbleibt als Überschuss) vor, die ein Defizit aus dem operativen Ergebnis kompensieren können. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die Jahresabschlüsse vieler Pflegeeinrichtungen künftig negative Ergebnisse ausweisen werden, sofern sich die Betriebsergebnisse I in der Zukunft nicht nachhaltig verbessern.

Die Verbesserung des operativen Ergebnisses muss daher vorrangiges Ziel für die Zukunft sein.

4. BPG-Altenheimbetriebsvergleich

Der Betriebsvergleich umfasst neben den klassischen Erfolgskennzahlen wie Betriebsergebnis, Personalkosten und Umsatz auch Liquiditätskennziffern und Rentabilitätsvergleiche. Zudem lassen sich Trendanalysen und langjährige Entwicklungen aufzeigen.

Der BPG-Altenheimbetriebsvergleich findet regelmäßig Anwendung bei Jahresabschlussbesprechungen, Vorträgen und Seminaren sowie bei betriebswirtschaftlichen Beratungen unserer Mandanten. Aufgrund der starken Nachfrage haben wir den Betriebsvergleich weiterentwickelt und können für Altenhilfeeinrichtungen einen sogenannten „Quick-Check“ anbieten. Dabei werden neben einem Benchmarking für die betreffende Einrichtung u.a. Konkurrenz- und Nachfrageanalysen durchgeführt. Der Personalschlüssel als wesentlicher Bereich wird nach Preis- und Mengenabweichungen analysiert. Darauf aufbauend lässt sich eine Potenzialanalyse durchführen. Die Aufwendungen einer Potenzialberatung werden teilweise mit öffentlichen Mitteln gefördert. Für nähere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner:

Dipl.-Bw. (FH) Sven Homm 
Steuerberater 
BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Tel. 0251/48204-0 
eMail: s.homm@bpg-muenster.de

sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
48147
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