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GEPA NRW / APG DVO NRW: Aktuelles zur Verabschiedung des "Entfesselungspaket I"

Mit einer finalen Verabschiedung des "Entfesselungspakets I" ist nicht vor Ende Februar bzw. Anfang März 2018 zu rechnen. Das verspätete Inkrafttreten hat aber keinen Einfluss darauf, dass die enge Zweckbindung der Refinanzierungsmittel mit Auswirkung auf die Rechnungslegung (Abgrenzung als Verbindlichkeiten) nicht mehr anzuwenden ist.

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Nach letzten Informationen ist mit einer Verabschiedung und einem Inkrafttreten des „Entfesselungspakets I“ nicht vor Ende Februar bzw. Anfang März 2018 zu rechnen. Das Inkrafttreten des "Entfesselungspakets I" im Jahr 2018 führt jedoch nach einhelliger Meinung nicht dazu, dass die bisher im Gesetz formulierte enge Zweckbindung der Refinanzierungsmittel mit weitreichenden Auswirkungen für die Rechnungslegung der Altenheimeinrichtungen im Jahresabschluss 2017 weiterhin anzuwenden bzw. umzusetzen sind. In der Begründung zum „Entfesselungspaket I“ wird vom Gesetzgeber klar gesagt, dass diese enge Zweckbindung mit Auswirkung auf die Rechnungslegung nicht beabsichtigt war und nun durch die Anpassung des Gesetzes korrigiert wird. Eine Abgrenzung als Verbindlichkeit der im Jahr 2017 nicht verbrauchten Refinanzierungsmittel ist daher natürlich nicht mehr geboten.

Die neue NRW-Landesregierung verfolgt das Ziel, durch gezielte Maßnahmen unnötige Bürokratie abzubauen und auf diesem Wege das wirtschaftliche Wachstum zu fördern. In diesem Rahmen wurde am 29. August 2017 vom Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen das sogenannte "Entfesselungspaket I" vorgestellt.

Gravierende Veränderungen bringt dieses Maßnahmenbündel insbesondere für das Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) sowie für die Verordnung zur Ausführung des Alten- Pflegegesetztes NRW (APG DVO NRW) mit sich. Das Verfahren zur Investitionskostenförderung stationärer Alten- und Pflegeein-richtungen wird durch die Abschaffung der strikten Zweckbindung der zufließenden Refinanzierungsmittel entfesselt.

Bereits am 16. November 2017 tagten die Abgeordneten des Landtages hinsichtlich des Gesetzesentwurfs der Landesregierung zum "Gesetz zum Abbau unnötiger und belastende Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen – Entfesselungspaket I". Ohne bislang ersichtliche Veränderungen des Referentenentwurfs wurde der Gesetzesentwurf am 16. November 2017 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung - federführend -, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen, an den Hauptausschuss, an den Ausschuss für Europa und Internationales, an den Innenausschuss, an den Rechtsausschuss sowie an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz für weitere Beratungsverfahren überwiesen.

Hierzu war eine gemeinsame Sitzung der genannten Ausschüsse angedacht. Derzeit ist jedoch von einer eigenständigen Anhörung am 18. Dezember 2017 oder am 14. Januar 2018 im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Rede. Infolge dessen ist mit einem abschließenden Gesetzesstand frühestens im Februar/März 2018 zu rechnen. Eine Tendenz zur finalen Verabschiedung des Gesetzes kann sich daher bis Mai 2018 verzögern.

Sofern sich weitere Änderungen ergeben sollten, halten wir Sie im Hinblick auf weitere Entwicklungen auf dem Laufenden.

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