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Erfahrung schafft Vertrauen

BPG-Werkstättentag

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Seminarteil: Jahresabschluss und Arbeitsergebnisrechnung

Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen müssen aufgrund § 12 Abs. 1 Werkstättenverordnung (WVO) nach kaufmännischen Gesichtspunkten Bücher führen, über eine Kostenstellenrechnung verfügen und einen Jahresabschluss aufstellen. Darüber hinaus ist das Arbeitsergebnis, seine Zusammensetzung im Einzelnen und seine Verwendung auszuweisen.

Hierzu hat das Institut der Wirtschaftsprüfung (IDW) den Rechnungslegungsstandard RS KHFA 2 erlassen und der Landschaftsverband Rheinland (LVR) einen Standard zur Ermittlung und Verwendung des Arbeitsergebnis herausgegeben.

Das BPG-Seminar erläutert den Weg vom gesetzlichen Jahresabschluss hin zur Ermittlung und Verwendung des Arbeitsergebnis sowie der Fortentwicklung der Abschreibungsrücklage unter Berücksichtigung der Verlautbarung des IDW und der Vorgaben des LVR.

Themen Jahresabschluss der Werkstatt und Arbeitsergebnisrechnung

  • Jahresabschluss der Werkstatt (rechtliche Grundlagen)
  • Arbeitsergebnisrechnung (Ermittlung und Verwendung)
  • Besonderheiten der zweckgebundenen Rücklagen (WVO-Rücklagen)
  • Ermittlung und Fortführung der "Abschreibungsrücklage"
  • Liquiditätsbetrachtung unter Berücksichtigung der WVO-Rücklagen

Seminarteil: Aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht - Wichtige Änderungen für Werkstätten und Wohnstätten durch das BTHG

Seit fast einem halben Jahrzehnt wird eine grundlegende Reform der Eingliederungshilfe diskutiert. Inzwischen ist davon auszugehen, dass das Gesetzgebungsverfahren zum Ende des Jahres 2016 abgeschlossen wird und das BTHG danach stufenweise in Kraft tritt.

Die wesentlichen Punkte der Reform sind:

  • Personenzentrierung statt Einrichtungsorientierung
  • Bedarfsfeststellungsverfahren nach bundeseinheitlichen Maßstäben und Grundsätzen
  • „Neutrale“ Assistenzleistungen
  • Neues Vertragsrecht
  • Verbesserungen beim Einsatz von Einkommen und Vermögen
  • Neugestaltung der Teilhabe am Arbeitsleben.

Themenblock I: Bundesteilhabegesetz: Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Themenblock II: Bundesteilhabegesetz: Auswirkungen auf Werkstätten für behinderte Menschen und kurzer Überblick auf die Änderungen des Vertragsrechts für Wohnheime für behinderte Menschen und deren Vergütungen

Seminarteil BilRUG

Der Bundestag hat am 18. Juni 2015 das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) verabschiedet. Damit wird der Rechtsrahmen für die Rechnungslegung im Einzel- und Konzernabschluss präzisiert und optimiert, mit dem Ziel, kleine und mittelgroße Unternehmen sowie Konzerne zu entlasten. Insbesondere wird eine höhere Vergleichbarkeit der Jahres- und Konzernabschlüsse von Kapitalgesellschaften und bestimmten Personengesellschaften innerhalb der EU angestrebt.

Ein wesentlicher Aspekt der geänderten bilanzrechtlichen Vorschriften des HGB ist die Anhebung der finanziellen Schwellenwerte (§§ 267, 293 HGB) sowie die Definition der Umsatzerlöse (§ 277 Abs. 1 HGB). Umfangreichere Änderungen ergeben sich außerdem in der Anhangberichterstattung, das gilt z.B. für das Anlagengitter, Haftungsverhältnisse oder das Gliederungsschema der GuV. Zudem sind geänderte und neue Berichterstattungspflichten im Lagebericht zu beachten.

Die Gesetzesänderungen sind auf nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden.

Themen

  • Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
  • Inhalte des BilRUG und konkrete Auswirkungen für Unternehmen der Sozialwirtschaft (Non-Profit-Unternehmen)
  • neue Schwellenwerte für die Größenklassenzuordnung im Einzel- und Konzernabschluss
  • Erleichterungen für Tochterunternehmen
  • Änderungen zu Ausweis- und Aufstellungspflichten in Bilanz und GuV
  • neue Definition der Umsatzerlöse in § 277 Abs. 1 HGB
  • umfangreiche geänderte und neue Angabepflichten im Anhang (auch Konzern)
  • geänderte und neue Berichterstattungspflichten im Lagebericht
  • Verschärfung in Sachen Offenlegung und Transparenz

Seminarteil: Aktuelles aus dem Gemeinnützigkeits-, Umsatzsteuer- und Steuerstrafrecht

Aus den Bereichen Gemeinnützigkeits- und Umsatzsteuerrecht stellt Herr Kock u.a. die aktuelle Entwicklung bei der Besteuerung und Abgrenzung von Dienst- und Handelsleistungen (7 % oder 19 %) dar und gibt grundlegende Hinweise auf die Regularien zum Abzug von Vorsteuern.

Im steuerstrafrechtlichen Seminarteil wird das BMF-Schreiben vom 23.05.2016 zu § 153 AO dargestellt.

Vor dem Hintergrund dieser neuen Auffassung der Finanzverwaltung zur Berichtigungspflicht des § 153 AO sollten auch steuerbegünstigte Körperschaften, die Steuererklärungen und -anmel­dungen der Finanzverwaltung einreichen, diesen Hinweis aufgreifen, um bei einer Berichtigung einer Steuererklärung oder -anmeldung den mögliche Vorwurf eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit (Steuerhinterziehung) zu vermieden.

Zielgruppe

Geschäftsführung, Verwaltungsleitung, Vereinsvorstände sowie leitende Mitarbeiter und Aufsichtsräte
von Werkstätten für behinderte Menschen

Referent(en)

Wigbert Kreis
Dipl.-Kfm., Steuerberater

Bernd Finke
über 40 Jahre im Sozialdezernat des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL)

Jürgen Groteschulte
Dipl.-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Matthias Kock
Dipl.-Bw., Steuerberater

Ort

Ärztekammer Westfalen-Lippe
Gartenstraße 210 - 214
48147 Münster

Kosten

250,- zzgl. MwSt.

Termine

08.11.2016
10:00 Uhr - 16:00 Uhr
sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
48147
Deutschland