Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist in seinen wesentlichen Teilen am 01.01.2018 in Kraft getreten
Falls Sie in der Übersicht noch keine weiteren Termine finden, arbeiten wir gerade an der zeitnahen Umsetzung eines Zusatztermins.
Seminarbeschreibung:
Zum 01.01.2018 sind die Vorschriften des Teils 1 des SGB IX in der Fassung des BTHG und weitere wichtige Bestimmungen in Kraft getreten. Dies betrifft vor allem die Vorschriften über die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger und die Verfahrensvorschriften, hier insbesondere die Bestimmung des zuständigen Rehabilitationsträgers.
Die Referenten werden die wichtigsten neuen Vorschriften vorstellen und berichten, wie weit die Überlegungen zur Umsetzung, z.B. für Gemeinsame Empfehlungen bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) gediehen sind bzw. die Umsetzung erfolgt ist.
Wesentlichen Raum wird das Teilhabeplanverfahren einnehmen, zumal dies auch mit dem für die Eingliederungshilfeträger geltenden Gesamtplanverfahren verzahnt ist. Schließlich ist das Verhältnis zwischen dem Teilhabeplanverfahren, dem Gesamtplanverfahren und der Tätigkeit des Fachausschusses in Werkstätten für behinderter Menschen zu beleuchten, der nach der Vorgabe in der WVO nur stattfindet, wenn kein Teilhabeplanverfahren durchgeführt wird.
Ein weiterer wichtiger Eckpfeiler der Reform ist die Trennung der existenzsichernden Leistungen von den Fachleistungen, deren Umsetzung besonders anspruchsvoll ist und viele Fragen aufwirft. Die Referenten werden die Änderungen vorstellen und über die Diskussionen um die Umsetzung berichten, z.B. aus den laufenden Umsetzungsgesprächen der Verbände der Leistungsträger und Leistungserbringer sowie aus den Beratungen beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, der an einer Umsetzungsempfehlung arbeitet.
Das Seminar soll ferner einen umfassenden Überblick über das neue Vertragsrecht vermitteln, wobei insbesondere auf die mangelhaft abgestimmten gesetzlichen Bestimmungen zwischen den Einzelvereinbarungen und den generellen gesetzlichen Vorgaben für Landesrahmenverträge und Bundesempfehlungen eingegangen wird.
Zeitplan
09:30 – 09:45 Uhr - Begrüßung, Einführung, Zahlen und Fakten
09:45 – 10:00 Uhr- Inkrafttreten, wichtige Bestimmungen von grundsätzlicher Bedeutung
Es werden die wichtigsten und grundsätzlichen Bestimmungen des BTHG, die im Folgenden nicht behandelt werden und deren Zeitpunkte des Inkrafttretens vorgestellt.
10:00 – 10:45 Uhr - Koordination von Leistungen und die neuen Instrumente
Vorgestellt werden u.a.
- Zusammenarbeit der Leistungsträger (Leistungserbringung wie aus einer Hand)
- Neuregelungen zur Erkennung und Ermittlung des Hilfe-/ Rehabilitationsbedarfs
- Teilhabe- und Gesamtplanverfahren
- Verhältnis von Teilhabeplanverfahren zum Fachausschuss in Werkstätten für behinderte Menschen
10:45 – 11:00 Uhr - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Vorgestellt werden die neuen Regelungen im Werkstättenrecht, zu Leistungen bei sog. anderen Anbietern sowie die ersten Erkenntnisse zur Umsetzung des Budgets für Arbeit
11:00 – 11:15 Uhr - Pause
11:15 – 11:45 Uhr - Trennung der Leistungen zum Lebensunterhalt von den Fachleistungen
Die fachlichen Leistungen (v.a. Eingliederungshilfe) werden ab dem 01.01.2020 nach dem SGB IX erbracht. Die Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten Menschen mit Behinderungen weiterhin als Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII, ab 2020 aber auch dann, wenn sie in stationären Einrichtungen leben.
Die Neubestimmung verschiedener Wohnbegriffe und eine völlig neue Ausrichtung der Leistungen bringen für die Leistungsanbieter stationärer Leistungen einschneidende Veränderungen. Dies betrifft nicht nur das Verhältnis zwischen dem Bewohner und dem Leistungsanbieter, sondern es ist auch eine neue Kostenzuordnung erforderlich.
Neben der Darstellung des neuen Rechts soll über den Stand der Umsetzungsdiskussion berichtet werden.
11:45 – 12:30 Uhr - Vertragsrecht
Das Vertragsrecht tritt ab 01.01.2020 in Kraft und wird im SGB IX verortet. Damit die Umstellung der laufenden Vereinbarungen zu diesem Zeitpunkt erfolgen kann, wurden bereits zum 01.01.2018 die gesetzlichen Voraussetzungen dafür im SGB XII geschaffen.
Die Referenten werden die wichtigsten Neuregelungen vorstellen für die Vorbereitung auf die kommenden Vertragsumstellungen geben.
12:30 – 12:45 Uhr - Anforderungen an Landesrahmenverträge (LRV) und Bundesempfehlungen (BE) und Ungereimtheiten im Verhältnis zu Einzelverträgen
Der Gesetzgeber hat das Vereinbarungsrecht wesentlich geändert und hat das Prinzip der marktwirtschaftlichen Preise zugunsten individueller Preisfindung weitgehend aufgegeben. Die Vorschriften über die Inhalte der LRV und BE sind aber nahezu unverändert geblieben. Es wird ein Überblick über die abweichenden und nicht mehr kompatiblen Vorschriften gegeben und Hinweise, wie die Vereinbarungspartner diese überwinden können.
12:45 – 13:00 Uhr - Resümee und Ausblick
Zielgruppe
Geschäftsführung, Verwaltungsleitung, Vorstände und Aufsichtsgremien von Werkstätten und Wohnheimen für behinderte Menschen sowie verantwortliche Mitarbeiter für das Vereinbarungs- und Vergütungsrecht
Referent(en)
Dr. jur. Fritz Baur
Rechtsanwalt, Erster Landrat und Kämmerer a.D., ehem. Vorsitzender der BAGüS
Bernd Finke
Ehem. Geschäftsführer der BAGüS
Ort
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster
Kosten
160,- € zzgl. MwSt
Termine
09:30 Uhr - 13:00 Uhr