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Jahresabschluss der Werkstatt und Arbeitsergebnisrechnung

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Seminarteil Jahresabschluss der Werkstatt und Arbeitsergebnisrechnung

Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen müssen aufgrund § 12 Abs. 1 Werkstättenverordnung (WVO) nach kaufmännischen Gesichtspunkten Bücher führen, über eine Kostenstellenrechnung verfügen und einen Jahresabschluss aufstellen. Darüber hinaus ist das Arbeitsergebnis, seine Zusammensetzung im Einzelnen und seine Verwendung auszuweisen.

Hierzu hat das Institut der Wirtschaftsprüfung (IDW) den Rechnungslegungsstandard RS KHFA 2 erlassen und der Landschaftsverband Rheinland (LVR) einen Standard zur Ermittlung und Verwendung des Arbeits­ergebnisses herausgegeben.

Unser Seminar erläutert den Weg vom gesetzlichen Jahresabschluss hin zur Ermittlung und Verwendung des Arbeitsergebnisses sowie der Fortentwicklung der Abschreibungsrücklage unter Berücksichtigung der Verlaut­barung des IDW und der Vorgaben des LVR.

Inhalte

  • Jahresabschluss der Werkstatt (rechtliche Grundlagen)
  • Arbeitsergebnisrechnung (Ermittlung und Verwendung)
  • Besonderheiten der zweckgebundenen Rücklagen
  • Ermittlung und Fortführung der Abschreibungsrücklage
  • Bescheinigung über die Ermittlung des Arbeitsergebnis
  • Liquiditätsauswirkung im Lichte der WVO-Rücklagen

 

Seminarteil BilRUG – Änderungen durch die EU-Richtlinie

Der Bundestag hat am 18. Juni 2015 das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) verabschiedet. Damit wird der Rechtsrahmen für die Rechnungslegung im Einzel- und Konzernabschluss präzisiert und optimiert, mit dem Ziel, kleine und mittelgroße Unternehmen sowie Konzerne zu entlasten.

Ein wesentlicher Aspekt der geänderten bilanzrechtlichen Vorschriften des HGB ist die Anhebung der finanziellen Schwellenwerte (§§ 267, 293 HGB) sowie die Definition der Umsatzerlöse (§ 277 Abs. 1 HGB). Umfangreichere Änderungen ergeben sich außerdem in der Anhangberichterstattung, das gilt z. B. für das Anlagengitter, Haftungsverhältnisse oder das Gliederungsschema der GuV. Zudem sind geänderte und neue Berichterstattungspflichten im Lagebericht zu beachten.

Inhalte

  • Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
  • Inhalte des BilRUG und konkrete Auswirkungen für Unternehmen der Sozialwirtschaft (Non-Profit-Unternehmen)
  • neue Schwellenwerte für die Größenklassenzuordnung im Einzel- und Konzernabschluss
  • Erleichterungen für Tochterunternehmen
  • Änderungen zu Ausweis- und Aufstellungspflichten in Bilanz und GuV
  • neue Definition der Umsatzerlöse in § 277 Abs. 1 HGB
  • umfangreiche geänderte und neue Angabepflichten im Anhang (auch Konzern)
  • geänderte und neue Berichterstattungspflichten im Lagebericht
  • Verschärfung in Sachen Offenlegung und Transparenz

Zielgruppe

Mitarbeiter aus dem Finanz- und Rechnungswesen

Referent(en)

Julian Börger
Bachelor of Arts (B.A.)

Jürgen Groteschulte
Dipl.-Kaufmann., Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater

Wigbert Kreis
Dipl.-Kaufmann., Steuerberater

Ort

Ärztekammer Westfalen-Lippe
Gartenstraße 210 - 214
48147 Münster

Kosten

260,- € zzgl. MwSt

Termine

31.01.2017
10:00 Uhr - 16:00 Uhr
Die Veranstaltung ist bereits vorüber!
sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
48147
Deutschland