Korruption und Kooperation - Wissenwertes für Krankenhausgeschäftsführer
Die Situation
Seit dem Inkrafttreten des Antikorruptionsgesetzes im Juni 2016 können der Abschluss bzw. die Fortführung von Kooperationsverträgen für Krankenhausgeschäftsführer eine strafrechtliche Relevanz haben. Einige Krankenhausträger haben daher bestehende Kooperationsverträge mit niedergelassenen Ärzten gekündigt. Das Seminar vermittelt, warum die Straftatbestände der Bestechlichkeit und der Bestechung im Gesundheitswesen geschaffen wurden und welche Auswirkungen die neue Rechtslage auf die Gestaltung von Kooperationsverträgen mit niedergelassenen Ärzten hat.
Seminarinhalt
- Das berufsrechtliche Verbot der Zuweisung gegen Entgelt
- Warum gibt es die neuen Straftatbestände überhaupt?
- Was regeln die neuen Straftatbestände?
- Praktische Beispiele für strafrechtlich relevante Fallgestaltungen
- Die sog. Würzburger Erklärung zur angemessenen Vergütung eines Kooperationsarztes
- Welche Vergütung ist (noch) angemessen?
- Eckpunkte eines Kooperationsvertrages
Seminarziel
- Fallstricke bei der Kooperation mit niedergelassenen Ärzten vermeiden
- Anpassung bestehender Kooperationsverträge an die aktuelle Gesetzeslage
- Rechtssichere Gestaltung von Kooperationsverträgen mit niedergelassenen Ärzten
Zielgruppe
Geschäftsführer von Krankenhäusern, Verwaltungsleiter, Justiziare und andere interessierte Führungskräfte
Referent(en)
Sylvia Köchling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Ort
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster
Kosten
160,- € zzgl. MwSt
Termine
10:00 Uhr - 13:30 Uhr