Optimaler Einsatz von geringfügig Beschäftigten bei gemeinnützigen Körperschaften - Update
Die Situation
Zahlreiche gemeinnützige Körperschaften beschäftigen in ihren Krankenhäusern, Altenhilfeeinrichtungen, Werkstätten für behinderte Menschen, für ihre Fahr- und Mahlzeitendienste sowie in zahlreichen anderen Bereichen geringfügig Beschäftigte. Gemeinnützige Körperschaften können den Bereich der geringfügigen Beschäftigung mit dem Übungsleiterfreibetrag gemäß § 3 Nr. 26 EStG kombinieren. Die Unsicherheit beim Einsatz von geringfügig Beschäftigten ist jedoch groß. Bei zahlreichen Betriebsprüfungen wird festgestellt, dass durch nicht abgebaute Arbeitszeitguthaben, Einmalleistungen, Zusatzleistungen, dem Nichtvorliegen der Voraussetzungen des Übungsleiterfreibetrages oder des Ehrenamtsfreibetrages die Entgeltgeringfügigkeit verlassen wird. Dies kann zu erheblichen Nachzahlungen gegenüber der Deutschen Rentenversicherung und der Finanzverwaltung führen.
Die geringfügige Beschäftigung wird von vielen Arbeitgebern als das Instrument für den flexiblen Arbeitseinsatz bewertet. Häufig wird verkannt, dass auch Arbeit auf Abruf an gesetzliche Voraussetzungen gebunden ist. Um geringfügig Beschäftigte gerade bei steuerbegünstigten Körperschaften optimal einsetzen zu können, sind umfassende Kenntnisse der arbeitsrechtlichen, lohnsteuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen erforderlich. Zum 01.01.2015 ist das Mindestlohngesetz in Kraft getreten. Auch geringfügig Beschäftigte haben einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das Mindestlohngesetz enthält zwingende Regelungen zu Arbeitszeitkonten und regelt, dass die Arbeitszeiten geringfügig Beschäftigter aufzuzeichnen sind.
Seminarinhalte
Wir stellen Ihnen in der rund vierstündigen Veranstaltung die arbeitsrechtlichen, lohnsteuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen beim Einsatz von geringfügig Beschäftigten vor.
- Arbeitsrechtliche Grundlagen
- Sozialversicherungsrechtliche Grundlagen
- Vergütung geringfügig Beschäftigter nach dem MiLoG
- Arbeitszeitkonten gemäß MiLoG
- Aufzeichnungspflichten nach dem MiLoG
- Minijobber - worauf achtet der Betriebsprüfdienst der Deutschen Rentenversicherung?
- Darstellung der Geringfügigkeitsrichtlinien
- Entgeltgeringfügigkeit
- Zusammentreffen mehrerer Beschäftigungen
- Ermittlung des Arbeitsentgelts
- Bewertung von einmaligen Einnahmen
- Umgang mit Zeitguthaben
- Übungsleiterfreibetrag/Ehrenamtsfreibetrag und geringfügige Beschäftigung
- Steuerfreie Arbeitgeberleistungen
Zielgruppe
Vorstände von Vereinen und Stiftungen, Geschäftsführung, Personalleitung, Mitglieder von Aufsichtsräten und Mitarbeiter von Personalabteilungen
Referent(en)
Agnes Lisowski
Rechtsanwältin
Ort
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster
Kosten
180,- € zzgl. MwSt
Termine
09:30 Uhr - 14:00 Uhr