Bild: Steine

Erfahrung schafft Vertrauen

E-Bilanz

Die Veranstaltung ist bereits vorüber!

Mit Nachdruck arbeitete die Finanzverwaltung an der Einführung der E-Bilanz, um damit die Kommunikation zwischen den Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung auf eine neue Grundlage zu stellen. Dabei müssen auch steuerbegünstigte Einrichtungen spätestens füŸr Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen, ihre Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch übermitteln. Für alle anderen Steuerpflichtigen war der Stichtag der 31.12.2012.

Vor diesem Hintergrund sollten sich steuerbegünstigte Einrichtungen mit der Umstellung befassen, da oftmals der Zeitaufwand unterschätzt wird, der mit der Umstellung der eigenen Finanzbuchhaltung auf die Vorgaben der E-Bilanz anfällt. Auch akzeptiert die Finanzverwaltung ab diesen Stichtagen nur noch Daten, die dem amtlich vorgeschriebenen Datensatz entsprechen. Gleichzeitig ermöglicht diese Standardisierung der Finanzverwaltung eine erhöhte Kontrollmöglichkeit und eine Plausibilitätsprüfung der steuerrelevanten Daten.

In diesem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen der E-Bilanz dargestellt. Darüber hinaus wird aufgezeigt, wie die Finanzbuchhaltung verändert werden muss, damit die Finanzverwaltung die Daten akzeptiert.

Seminarinhalte

  • Gesetzliche Grundlagen zur Einreichung einer E-Bilanz
  • Mindestumfang einer E-Bilanz
  • Aufbau einer E-Bilanz
  • Maßnahmen zur Aufstellung einer E-Bilanz
  • Übertragung der E-Bilanz zur Finanzverwaltung

Zielgruppe

Geschäftsführung, Verwaltungsleitung und Mitarbeiter des Rechnungswesens

Referent(en)

Oliver Rulle
Dipl.-Kaufmann, Steuerberater

Matthias Kock
Dipl.-Betriebswirt (FH), Steuerberater

Ort

Münster

Kosten

150,- zzgl. MwSt.

Termine

09.06.2015
09:30 Uhr - 13:00 Uhr
sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
48147
Deutschland