E-Bilanz
Mit Nachdruck arbeitete die Finanzverwaltung an der Einführung der E-Bilanz, um damit die Kommunikation zwischen den Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung auf eine neue Grundlage zu stellen. Dabei müssen auch steuerbegünstigte Einrichtungen spätestens für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen, ihre Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch übermitteln. Für alle anderen Steuerpflichtigen war der Stichtag der 31.12.2012.
Vor diesem Hintergrund sollten sich steuerbegünstigte Einrichtungen mit der Umstellung befassen, da oftmals der Zeitaufwand unterschätzt wird, der mit der Umstellung der eigenen Finanzbuchhaltung auf die Vorgaben der E-Bilanz anfällt. Auch akzeptiert die Finanzverwaltung ab diesen Stichtagen nur noch Daten, die dem amtlich vorgeschriebenen Datensatz entsprechen. Gleichzeitig ermöglicht diese Standardisierung der Finanzverwaltung eine erhöhte Kontrollmöglichkeit und eine Plausibilitätsprüfung der steuerrelevanten Daten.
In diesem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen der E-Bilanz dargestellt. Darüber hinaus wird aufgezeigt, wie die Finanzbuchhaltung verändert werden muss, damit die Finanzverwaltung die Daten akzeptiert.
Seminarinhalte
- Gesetzliche Grundlagen zur Einreichung einer E-Bilanz
- Mindestumfang einer E-Bilanz
- Aufbau einer E-Bilanz
- Maßnahmen zur Aufstellung einer E-Bilanz
- Übertragung der E-Bilanz zur Finanzverwaltung
Zielgruppe
Geschäftsführung, Verwaltungsleitung und Mitarbeiter des Rechnungswesens
Referent(en)
Oliver Rulle
Dipl.-Kaufmann, Steuerberater
Matthias Kock
Dipl.-Betriebswirt (FH), Steuerberater
Ort
Kosten
150,- zzgl. MwSt.
Termine
09:30 Uhr - 13:00 Uhr