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Erfahrung schafft Vertrauen

BPG Newsletter Oktober 2015

BPG Newsletter Oktober 2015
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Newsletter 4/2015

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser,

wir freuen uns Sie mit unserem aktuellen Newsletter erstmals im neuen Gewand über wichtige Entwicklungen aus der Rechtsprechung, der Finanzverwaltung und der Gesetzgebung zu informieren.

In den letzten Wochen und Monaten haben wir unseren Internetauftritt für Sie neu gestaltet, damit Sie die von uns angebotenen Leistungen noch besser finden können. Hierzu haben wir die Internetseite für die von uns betreuten Branchen so strukturiert, dass Sie die jeweiligen wichtigen aktuellen Informationen unmittelbar finden können. Nachfolgend finden Sie jeweils eine kurze Einleitung zu den interessanten Neuigkeiten seit unserem letzten Newsletter im Sommer. Über einen Link gelangen Sie dann zu der entsprechenden Newsmeldung auf unserer Homepage.

Wir wünschen Ihnen "goldene Herbsttage" und viel Vergnügen beim Besuch auf unserer neuen Internetseite!

 

Dipl.-Ing. Jochen Hartung, Wirtschaftsprüfer

BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Golo Busch, Rechtsanwalt

BPG Rechtsanwaltsgesellschaft

 

Dipl.-Kfm. Andreas Kamp

BPG Unternehmensberatungsgesellschaft

 

 

   

BPG Krankenhausbetriebsvergleich 2014

Entwicklung der Krankenhäuser anhand aktueller Vergleichszahlen aus dem BPG-Krankenhausbetriebsvergleich 2014

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Erstes Zahnarzt-MVZ in Westfalen-Lippe zugelassen

Am 23. September 2015 ist das erste rein zahnärztliche Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) im Bereich der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe zugelassen worden. Die Zahnärzte wurden im Zulassungsverfahren durch Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Sylvia Köchling von der BPG Rechtsanwaltsgesellschaft vertreten.

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Vermögensanlage bei gemeinnützigen Stiftungen

Vermögensanlage bei Stiftungen: Gefährdung der Gemeinnützigkeit bei mangelhafter Risikostreuung

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GKV-Versorgungsstärkungsgesetz am 23. Juli 2015 in Kraft getreten

Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) ist am 23. Juli 2015 nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Das Gesetz sieht unter anderem die weitere Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung sowie die Gründung fachgruppengleicher Medizinischer Versorgungszentren vor. Auch Kommunen können Medizinische Versorgungszentren errichten. In Regionen, die rechnerisch als überversorgt gelten, sind die Praxen von den Kassenärztlichen Vereinigungen aufzukaufen.

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Umsatzbesteuerung der Werkstätten für behinderte Menschen

In der Praxis häufen sich die Fälle, in denen die Finanzverwaltung - insbesondere in Niedersachsen - im Rahmen von Betriebsprüfungen von WfbM für umsatzsteuer-pflichtige Nichtproduktionsleistungen (Dienstleistungen, Handel) die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 lit. a UStG verwehrt.

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Medizinische Versorgung in Alten- und Pflegeheimen künftig komplett umsatzsteuerfrei

Nordrhein-Westfalen sorgt mit einer Initiative für eine Klarstellung des Umsatzsteuergesetzes: Künftig sind ärztliche Leistungen im Rahmen medizinischer Versorgung von Patienten in Alten- und Pflegeheimen, die über die eigentliche Heilbehandlung hinausgehen und im Rahmen eines Strukturvertrags erfolgen, regelmäßig von der Umsatzsteuer befreit.

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Gesprächsrunde zum Umgang mit der APG DVO NRW am 31. August 2015

Nachdem das GEPA NRW mit seiner APG DVO NRW im Oktober 2014 veröffentlich wurde, sind nunmehr 10 Monate vergangen. Ein großer Teil der Träger von stationären Altenpflegeeinrichtungen befindet sich derzeit in der Vorbereitung auf das Feststellungsverfahren nach § 11 APG DVO NRW. Ein Hauptaugenmerk fällt hierbei auf die Testate der Wirtschaftsprüfer nach § 11 Absatz 2 Nr. 3 APG DVO, da durch die in diesen Testaten bescheinigten Beträge für das sogenannte langfristige bzw. sonstige Anlagevermögen die zukünftige Investitionskostenförderung einer stationären Altenhilfeeinrichtung bestimmt wird.

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Krankenhausreform 2016 – Ein kurzer Überblick zum Krankenhausstrukturgesetz

Mit dem anstehenden Krankenhausstrukturgesetz sollen die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele umgesetzt werden. In Kürze wird wahrscheinlich der zweite Durchgang im Bundesrat angesetzt.

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Aktuelles zur Umsatzbesteuerung von ärztlichen Leistungen

Ärztliche Leistungen sind grundsätzlich gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Ausnahmen von der Umsatzsteuerbefreiung werden (nicht abschließend) im Abschnitt 4.14.1 Abs. 5 des Umsatzsteueranwendungserlasses (UStAE) aufgelistet.

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Patientenunterlagen sind direkt an den MDK zu versenden

Bundesbeauftragte für den Datenschutz beanstandet das sog. "Umschlagsverfahren".

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Das BilRUG ist da! Auswirkungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes auf Jahresabschluss und Lagebericht

Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) hat nach der Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag am 18.06.2015 am 10.07.2015 den Deutschen Bundesrat passiert und wird in Kürze in Kraft treten.

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Neue Krankenhauseinweisungs-Richtlinie in Kraft

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene neue Richtlinie über die Verordnung von Krankenhausbehandlung ist am 29. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

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