Auf Basis der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Bundesregierung das System der Eingliederungshilfe weiterentwickelt zu einem modernen Teilhaberecht. Seit dem 26. April 2016 liegt jetzt der Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes vor.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 25. April 2016 an die obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG für Integrationsprojekte und Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Stellung genommen.
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Das MGEPA hat mit Allgemeinverfügung zum 31. März 2016 die Gültigkeit der Bescheide über die Zustimmung zur gesonderten Berechnung von Investitionskosten auf den 31. Dezember 2016 verlängert. Die Frist für die Bescheiderteilung durch die Landschaftsverbände nach den neuen Bestimmungen der APG DVO NRW wurde auf den 25. November 2016 verschoben.
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Laut einem Urteil des Landessozialgerichts Celle-Bremen (LSG Niedersachsen) vom 16.12.2015 werden Honorarärzte, die in den klinischen Alltag eingegliedert sind und einen festen Stundenlohn erhalten, regelmäßig abhängig und damit sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Az: L 2 R 516/14).
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Die Potentialberatung ist ein vielfach bewährtes Förderangebot in NRW und unterstützt - mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds – kleine und mittlere Unternehmen dabei, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen. Gefördert wird die Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung mit Mitteln in Höhe von bis zu 5.000 €.
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Sowohl die KHBV als auch die PBV sollen an die neue Umsatzerlösdefinition des § 277 Abs. 1 HGB angepasst werden. Nach Auskünften des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sollen die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in Abstimmung mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) vorgeschlagenen Änderungen noch im Laufe des Jahres 2016 umgesetzt werden.
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Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24.03.2016 entschieden, unter welchen Voraussetzungen Zuwendungen eines Landkreises an ein öffentliches Krankenhaus von der Pflicht zur Anmeldung bei der Europäischen Kommission befreit sind.
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Die KZVK hat zugesagt, die zurückzuzahlenden Sanierungsgeldbeträge zu verzinsen. Auf Nachfrage liegen uns jetzt die Zinssätze vor.
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Aufgrund der besonderen Bedeutung einer zweckentsprechenden Verwendung der Fördermittel für den Eintritt der strukturverbessernden Wirkung der Förderung ist auch das Ergebnis der abschließenden Prüfung durch die Länder zeitnah zu übermitteln. Der Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Fördermittel aus dem Krankenhausstrukturfonds kann auch durch das Testat eines Wirtschaftsprüfers erbracht werden.
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Die Finanzverwaltung hat mit Wirkung zum 1. Januar 2016 den AEAC dahingehend geändert, dass das Gewinnstreben von Einrichtungen der Wohlfahrtspflege die Steuerbegünstigung gefährden kann.
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Den wesentlichen Kern des Eckpunktepapiers bildet die Weiterentwicklung des PEPP- Systems hin zu einem Budgetsystem mit krankenhausindividuellen Preisen (bedarfs-/ leistungsgerechte Budgets) und weg von der bisher noch vorgesehenen Konvergenz hin zu landeseinheitlichen Preisen.
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