Die BPG Unternehmensberatung befragt Einrichtungsträger in der vollstationären Altenhilfe zu ihren Erfahrungen zum Thema "Risikozuschlag im Pflegesatz". Die Teilnahme an der Befragung ist bis zum 15. Juni 2018 möglich!
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Die Umsetzung der von der Koalition geplanten Brückenteilzeit nimmt erste Formen an. Die Bundesregierung hat am 17. April 2018 einen Referentenentwurf vorgelegt. Eine zeitliche Höchstdauer der Befristung wird trotz eines entsprechenden Gesetzesentwurfs der Fraktion der AfD vom 24. April 2018 wahrscheinlich nicht vom Bundestag verabschiedet werden.
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Die Frage der Grundsteuerbefreiung für gemeinnützige Altenwohn- und Altenpflegeeinrichtungen.
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Aufgrund der Vorlage des BFH muss sich der EuGH mit der Frage auseinandersetzen, ob medizinische Analysen von klinischen Chemikern und Laborärzten von der Umsatzsteuer befreit sind.
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Die Anerkennung einer Körperschaft als gemeinnützig setzt voraus, dass deren Satzung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
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Die Beschäftigung von Ärzten, Pflegekräften und Ernährungs- und Diätberatern im Krankenhaus auf Honorarbasis kann zu erheblichen Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen.
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Ende 2017 ist das "Gesetz zum Schutz von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen" in Kraft getreten.
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Am 22.12.2017 wurde die „Vereinbarung nach § 115 (3b) SGB XI über das Verfahren zur Kürzung der Pflegevergütung nach Abs. 3 und 3a“ durch eine einvernehmliche Einigung im Qualitätsausschuss (§ 113b SGB XI) beschlossen.
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Der Gesetzgeber hat in § 1 Abs. 1b Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) den Kirchen die Möglichkeit eingeräumt, eine längere Überlassungshöchstdauer als 18 Monate zu regeln. Die Katholische Kirche beabsichtigt, von dieser Öffnungsklausel Gebrauch zu machen.
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Werden Kirchengemeinden zusammengelegt, so kann dies Grunderwerbsteuer auslösen, wenn die Kirchengemeinden über Grundbesitz verfügen
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Für steuerbegünstigte Einrichtungen stellt sich immer wieder die Frage, wie die Leistungen aus dem Betrieb eines Blockheizkraftwerkes steuerlich einzuordnen sind. Dabei ist zwischen der ertragsteuerlichen und der umsatzsteuerlichen Würdigung zu differenzieren. Dies bedarf der konkreten Überprüfung.
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Der deutsche Gesetzgeber und die Katholische Kirche in Deutschland haben ihre Datenschutzvorschriften in Anlehnung an die europäische Datenschutz-Grundverordnung überarbeitet. Die neuen Datenschutzbestimmungen treten ohne Übergangsfristen am 25. Mai 2018 in Kraft. Wir stellen Ihnen die neuen Bestimmungen bezogen auf den Beschäftigtendatenschutz in zwei Beiträgen vor.
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Mit den verabschiedeten Änderungen des APG NRW und der APG DVO NRW korrigiert der Gesetzgeber eine zu keiner Zeit beabsichtigte Auswirkung der Gesetzesformulierung.
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Der deutsche Gesetzgeber und die Katholische Kirche in Deutschland haben ihre Datenschutzvorschriften in Anlehnung an die europäische Datenschutz-Grundverordnung überarbeitet. Die neuen Datenschutzbestimmungen treten ohne Übergangsfristen am 25. Mai 2018 in Kraft. Wir stellen Ihnen die neuen Bestimmungen bezogen auf den Beschäftigtendatenschutz in zwei Beiträgen vor.
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Aufgrund eines anhängigen Revisionsverfahrens vor dem BFH besteht die Möglichkeit Bescheide über Zinsfestsetzungen offen zu halten.
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Die zum 1. April anstehende zweite Stufe der Erhöhung der Gehälter medizinischer Fachangestellter kann zu ungewollten Effekten in Bezug auf das Weihnachtsgeld führen, wenn sie von nicht tarifgebundenen Arztpraxen übernommen wird.
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