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BPG-Newsletter Mai 2017

BPG-Newsletter Mai 2017
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Newsletter 05/2017

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser,

wir freuen uns Sie mit unserem neuen Newsletter über eine Vielzahl wichtiger Entwicklungen aus der Rechtsprechung, der Finanzverwaltung und der Gesetzgebung zu informieren.

Nachfolgend finden Sie jeweils eine kurze Einleitung zu den interessantesten Neuigkeiten seit unserem letzten Newsletter im März. Über einen Link gelangen Sie dann zu der entsprechenden Newsmeldung auf unserer Homepage.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und viel Vergnügen beim Besuch auf unserer Internetseite!

 

Dipl.-Ing. Jochen Hartung, Wirtschaftsprüfer

BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Christian Staiber, Rechtsanwalt

BPG Rechtsanwaltsgesellschaft

 

Dipl.-Kfm. Andreas Kamp

BPG Unternehmensberatungsgesellschaft

 

Dipl.-Betriebswirt (FH) Matthias Kock, Steuerberater

BPG Steuerberatungsgesellschaft

 

03.05.2017
Die Tagespflege – Ein Modell mit Zukunftsaussicht

Das Geschäft der Tagespflege boomt seit der Änderung der Pflegestärkungsgesetze I-III, Tendenz steigend. Für die Eröffnung einer Tagespflege müssen diverse Punkte beachtet werden.

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27.04.2017
KZVK-Finanzierungsbeitrag rechtlich angreifbar?

Die Rechtsgrundlage für die Erhebung des Finanzierungsbeitrags wird durch eine Anwaltskanzlei in Frage gestellt.

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24.04.2017
KZVK-Finanzierungsbeitrag - aktuelle Informationen

Zur Schließung der Deckungslücke erhebt die KZVK ab dem Jahr 2016 einen Finanzierungsbeitrag. Wir informieren über die neuesten Entwicklungen.

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21.04.2017
Die SGB VIII Reform kommt!

Am 12. April 2017 beschloss das Bundeskabinett den vom Bundesamt für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegten Entwurf des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen. Der Gesetzentwurf beinhaltet folgende Punkte: - Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen - Stärkung von Pflegekindern und ihren Familien - Qualifizierung von Schutzinstrumenten und -maßnahmen - Verbesserung der Kooperation im Kinderschutz

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20.04.2017
Familienhotel als steuerbegünstigter Zweckbetrieb

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 21. September 2016 zur Nachweispflicht bei Zweckbetrieben nach § 66 AO entschieden, dass ein von einem gemeinnützigen Verein betriebenes „Familienhotel“ nur dann eine steuerbegünstigte Einrichtung der Wohlfahrtspflege ist, wenn nachgewiesen wird, dass die Leistungen zu mindestens zwei Dritteln den in § 53 AO genannten hilfsbedürftigen Personen gegenüber erfolgen. Da in dem vom BFH entschiedenen Fall diese Belegungsquote nicht nachgewiesen wurde, musste der Hotelbetrieb vollumfänglich als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb betrachtet werden.

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20.04.2017
Dienstleistungen zwischen steuerbegünstigten Konzerngesellschaften

Ein zu Selbstkosten vereinbartes Entgelt für eine Dienstleistung zwischen steuerbegünstigten Konzerngesellschaften führt nicht zwingend zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.

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19.04.2017
Gesetzentwurf zur "Erleichterung unternehmerischer Initiativen" bedroht Sozialwirtschaft

Der im März 2017 vorgelegte Referentenentwurf der Bundesregierung zu einem "Gesetz zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften" kann die Zulässigkeit vieler Sozialunternehmen in Deutschland bedrohen. Mehr …

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05.04.2017
Platzobergrenze für stationäre Pflegeeinrichtungen rechtlich zulässig

Die vom Land NRW vorgegebene Platzobergrenze für stationäre Pflegeeinrichtungen wurde vom Verwaltungsgericht Aachen bestätigt.

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21.03.2017
Steuerbegünstigte Körperschaften dürfen Zuwendungsbestätigungen nun auch per E-Mail versenden

Erhebliche Arbeitserleichterung durch BMF-Schreiben

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17.03.2017
BSG entscheidet zur Aufwandspauschale

Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts führt dazu, dass die Krankenkassen vermehrt die in der Vergangenheit gezahlten Aufwandspauschalen von den Krankenhäusern zurückfordern. Es gibt eine Abwehrstrategie.

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15.03.2017
Integrierte Tagespflege als sinnvolle Ergänzung zur stationären Altenpflege

Die integrierte bzw. eingestreute Tagespflege wird als attraktive Angebotserweiterung einer stationären Pflegeeinrichtung gesehen. Mithilfe eines solchen situativen und flexiblen Unterstützungsangebotes lässt sich die Lücke zwischen der häufig nicht ausreichenden ambulanten Pflege einerseits und der vollstationären Pflege andererseits schließen.

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