Die Finanzverwaltung sieht zunehmend die Abgrenzung zwischen einer Steuerberichtigung oder einer steuerbefreienden Selbstanzeige kritisch, wobei dies durch den Aufbau eine Tax Compliance Systems vermieden werden kann.
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Öffentliche Einrichtungen können beim zuständigen Finanzamt bis zum 31.12.2016 eine Optionserklärung abgeben, wonach für sie die Vorgabe des neuen § 2b UStG erst vier Jahre später Anwendung finden.
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Die Überlassung von E-Bikes an Arbeitnehmer für Dienst- und Privatfahrten wird immer beliebter. Doch für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ist dies zurzeit nicht möglich.
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Mit Beschluss vom 24.02.2016 (Az: L 11 KA 58/15 B ER) hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass der ärztliche Leiter eines MVZ die Sammelerklärung für die Quartalsabrechnung zu unterzeichen hat. Unterzeichnet der Geschäftsführer der MVZ-Träger GmbH, droht wegen dieses formalen Mangels die Rückzahlung des abgerechneten Honorars.
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Mit seiner Verfügung vom 21. März 2016 hat die OFD Frankfurt am Main zu den umsatzsteuerlichen Konsequenzen aus der Vermietung und Verpachtung zur Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern umfassend Stellung genommen.
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Mit der Apostolischen Konstitution "Vultum Dei Quaerere" hat der Papst neue Vorschriften zum Ordensleben für kontemplative Frauenorden erlassen.
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Die neuen Begutachtungs-Richtlinien (BRi) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit messen den Grad der Fähigkeitsbeeinträchtigung mithilfe eines Punktesystems. Das neue Verfahren berücksichtigt nun auch psychische und kognitive Beeinträchtigungen.
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Das OLG Düsseldorf hat interessante Feststellungen getroffen zu der Frage, ob der Vorstand eines Vereins dessen Mitglied sein muss.
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Am 29. Juni 2016 hat der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales den Entwurf einer dritten Verordnung zur Änderung der APG DVO NRW in den Landtag eingebracht, der durch die Einführung von Regelungen zur rückwirkenden Bescheiderteilung eine erneute Verzögerung vermuten lässt.
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Durch den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen stehen Krankenhäuser vor der Herausforderung, sich als attraktiver Arbeitgeber am Markt zu positionieren. Insbesondere für das Thema Mitarbeiterbindung müssen adäquate Lösungen entwickelt werden.
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Mit Vorlage des Referentenentwurfs zum PSG III leitet die Bundesregierung den Abschluss der Pflegereform ein. Themenschwerpunkte: Versorgungsstrukturen, Kommunale Pflegeberatung, Schutz vor Pflegebetrug, Änderungen des SGBXI und XII.“
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Alle kirchlichen Stiftungen in Deutschland sind durch den Bundesverband Deutscher Stiftungen zu einem intensiven Erfahrungsaustausch und zu praxisnahen Fortbildungsworkshops herzlich eingeladen.
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